Kategorie Aktuelle Meldung Armut & Umverteilung

Verlust bei Reallöhnen verhindern

Von: Julia Frediani

In den letzten Monaten wurden immer wieder Befürchtungen im politischen Berlin laut, dass sich Arbeiten - angesichts der Anpassungen in den Bürgergeld-Regelsätzen - nicht mehr lohnen würde.

Geldscheine- und Münzen liegen auf einem Zettel mit der Aufrschift "Lohn-/ Gehaltsabrechnung". Daneben liegen Kugelschreiber und Taschenrechner
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VdK fordert Mindestlohn von mindestens 14 Euro

Studien wie die der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zeigen allerdings, dass Haushaltseinkommen von Erwerbstätigen mit Mindestlohn deutlich höher als das Bürgergeld sind –auch nach der anstehenden Erhöhung der Bürgergeld-Regelsätze ab Januar 2024.

Beispielsweise stehen Alleinstehenden, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, im Durchschnitt monatlich 532 Euro mehr zur Verfügung als vergleichbaren Bürgergeld-Empfängerinnen und -empfängern.

Gewöhnliche Erhöhung

Auf den ersten Blick erscheint die Anhebung der Regelsätze um zwölf Prozent hoch, dabei ist die Erhöhung des Bürgergeldes nicht ungewöhnlich: Sie folgt einem gesetzlichen Mechanismus.

Die hohen Inflationsraten seit Beginn des Ukraine-Kriegs im Februar 2022 belasten neben Bürgergeld-Empfängern auch Menschen mit geringen Renten sowie Menschen im Niedriglohnsektor stark. Die Preissteigerungen im Lebensmittel- und Energiebereich lassen sich mit geringen Haushaltseinkommen nur schwer abfedern.

Im November wird die Bundesregierung die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro brutto pro Stunde beschließen. Nach Ansicht des Sozialverbands VdK ist diese Erhöhung viel zu gering, es wird zu Verlusten bei den Reallöhnen kommen. Der VdK fordert eine Anhebung des Mindestlohns auf mindestens 14 Euro. VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärt: „Die Mindestlohnkommission muss dafür sorgen, dass Beschäftigte von ihrem Einkommen leben und dazu noch eine auskömmliche Rente erwirtschaften können. Das geht nur mit einem ordentlichen Sprung auf mindestens 14 Euro.“