Kategorie Erfolgsgeschichte Erwerbsminderungsrente

VdK setzt Erwerbsminderungsrente durch

Zwei Widerspruchsverfahren führten für ein VdK-Mitglied zum Erfolg: Dank VdK muss die Deutsche Rentenversicherung die Rentenhöhe neu berechnen und den späteren Beginn akzeptieren.

Eine Frau an Gehhilfen auf dem Weg zur Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, Standort Berlin.
Die DRV lenkte ein, nachdem der VdK dem Rentenbescheid widersprochen hatte. © IMAGO / Frank Sorge

Burn-out, Depression und Schmerzstörung

Simone Scherlau (Name von der Redaktion geändert) arbeitet in der Personalverwaltung eines großen Unternehmens, als sie erkrankt. Sie leidet unter chronischen Schmerzen und einer Depression. Sie wird in der Folge erwerbsunfähig und kann ihre Ansprüche gegen die Rentenversicherung erst durchsetzen, als sie den Externer Link:VdK Hessen-Thüringen einschaltet.

Seit Jahren leidet Simone Scherlau unter Arthrose und hat Schmerzen im ganzen Körper. Das Laufen und bestimmte Bewegungen fallen ihr schwer. Hinzu kommt, dass sie schlecht schläft, erschöpft ist und psychisch an ihre Grenzen stößt.

Am 23. Mai 2022 schreibt sie ihr Arzt wegen eines Burnouts krank. Das ist der Beginn einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit. „Da bin ich dann so richtig durchgesackt“, sagt sie heute. Die Ärzte diagnostizieren unter anderem eine wiederkehrende Depression sowie eine chronische Schmerzstörung.

Erwerbsminderungsrente abgelehnt

Am 12. August 2022 beantragt die damals 61-Jährige eine Reha, die von der Rentenversicherung bewilligt wird. Sechs Wochen ist sie im Oktober und November 2022 in der Abteilung für Psychosomatik einer Klinik stationär in Behandlung. Anschließend wird sie weiterhin arbeitsunfähig entlassen. Im ärztlichen Bericht heißt es aber, sie sei grundsätzlich leistungsfähig und könne sechs Stunden und mehr arbeiten.

Doch weil es ihr nicht besser geht und die Arbeitsunfähigkeit andauert, stellt sie im Februar 2024 einen Antrag auf Externer Link:Erwerbsminderungsrente. Die Deutsche Rentenversicherung (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung) lehnt ab, weil die Versicherte im Herbst 2022 noch voll leistungsfähig aus der Klinik entlassen worden war.

Widerspruch gegen den Beginn der Erwerbsminderung

Scherlau sucht daraufhin die Externer Link:VdK-Bezirksgeschäftsstelle in Darmstadt auf, und Rechtsberaterin Jana Stein legt für sie Widerspruch ein. Die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung reagiert, indem sie Simone Scherlau im Juli 2024 ärztlich begutachten lässt. Danach erkennt die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung zwar die volle Erwerbsminderung wegen chronischer Schmerzen und psychischen Beschwerden an. 

Den Beginn der Erwerbsminderung legt sie aber auf den 1. Juni 2022 – auf den Monat nach Beginn der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit – und berechnet eine Rente von 1595 Euro netto.

Das VdK-Mitglied ist damit nicht einverstanden, und ihre Rechtsberaterin legt erneut Widerspruch ein. Dieser richtet sich nun gegen den Rentenbeginn im Juni 2022. Denn dadurch hätte das Mitglied große finanzielle Nachteile. Stein schreibt der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung, ihre Mandantin sei im Herbst 2022 voll leistungsfähig aus der Reha entlassen worden, daher müsse die volle Erwerbsminderung später beginnen.

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500 Euro mehr Rente nach Neuberechnung

Nach Rücksprache mit der Krankenkasse, die zustimmungspflichtig ist, erreicht Jana Stein schließlich, dass der Beginn auf den 1. August 2023 verlegt wird. Die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung stimmt zu und berechnet die Erwerbsminderungsrente entsprechend neu. Dadurch erhält Simone Scherlau eine Rente von 2030 Euro netto im Monat, das sind fast 500 Euro mehr als zuvor von der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung bewilligt. Von der Nachzahlung in Höhe von 26.640 Euro müssen noch Ansprüche der Krankenkasse und der Bundesanstalt für Arbeit abgezogen werden, die während ihrer Arbeitsunfähigkeit entstanden sind.

Als sie den neuen Rentenbescheid erhält, kann Simone Scherlau es gar nicht glauben. „Erst so langsam realisiere ich, dass die Auseinandersetzung jetzt vorbei ist. Das ist ein gutes Gefühl“, sagt sie. Für Rechtsberaterin Jana Stein ist dieser Fall ein weiterer Beweis dafür, dass es sich lohnt, hartnäckig zu bleiben.  

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