Kategorie Erfolgsgeschichte Pflegehilfsmittel Pflegebedürftige Kinder

VdK erstreitet vor Gericht Badewannenlifter für schwerbehindertes Mädchen

Von: Jörg Ciszewski

Für die schwerbehinderte Lisa zog der VdK Nordrhein-Westfalen mehrfach vor das Sozialgericht. Denn die Krankenkasse verweigerte dem Mädchen wiederholt notwendige Hilfsmittel, zuletzt war es ein Liegebadewannenlifter.

Eine Hand stempelt ein Dokument mit dem Stempel mit der Aufschrift "Antrag abgelehnt". Im Hintergrund ein Gestell mit drei weiteren Stempeln.
© picture alliance/SZ Photo/Wolfgang Filser

 Es ist sehr tröstlich und beruhigend, den VdK an seiner Seite zu haben, der oft helfen kann, so wie ein großer Bruder.

Andrea B., VdK-Mitglied mit schwerbehinderter Tochter

Krankenkasse verweist auf Wirtschaftlichkeit

Für Andrea B. (Name ist der Redaktion bekannt) ist ihre 16-jährige Tochter der stärkste Mensch, den sie kennt. Ihre schweren geistigen und körperlichen Behinderungen, mit denen sie zur Welt gekommen ist, verlangen Lisa viel ab. Sie kann nicht frei sitzen und muss in ihrem Bett regelmäßig umgelagert werden. Ihre Wirbelsäule ist stark verkrümmt. Deshalb hat sie beim Wechsel der Liegeposition oft Schmerzen. Lisa wird rund um die Uhr von ihrer Mutter gepflegt. Die Ernährung erfolgt über eine Magensonde.

Wegen ihrer Behinderungen benötigt sie Hilfsmittel, etwa um sitzen zu können und gewaschen zu werden. Einige müssen regelmäßig an ihre Größe angepasst werden. Die Externer Link:Krankenkasse stellt sich dabei oft quer und begründet Ablehnungen mit dem Verweis auf die Wirtschaftlichkeit.

Kosten erst nach Klage übernommen

So wurden die Kosten für einen Reha-Buggy oder für den Umbau eines Rollstuhls erst übernommen, nachdem Andrea B. mit dem VdK geklagt hatte. Dafür fehlt der 45-jährigen Mutter jegliches Verständnis: „Wenn Kinder wie Lisa immer wieder mit Ablehnungen abgefertigt werden, frage ich mich, was das eigentlich soll.“ 

Die vergangenen dreieinhalb Jahre sind für Andrea B. und ihre Tochter besonders anstrengend gewesen. Nach der Trennung von ihrem Mann zogen sie in eine andere Wohnung. Dort konnte Lisa den Duschtoilettenstuhl nicht mehr benutzen, weil es nur eine Badewanne gab. Um gewaschen zu werden, benötigte sie nun einen Liegebadewannenlifter.

Die Krankenkasse verweigerte die Kostenübernahme für den Lifter, obwohl die behandelnden Ärzte sich dafür aussprachen und kein vergleichbares Hilfsmittel zur Verfügung stand. Erst nach einer Klage vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen, bei der Externer Link:VdK-Juristin Elahe Jafari-Neshat die Klägerin vertrat, übernahm sie die Kosten.

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Weitere VdK-Klage ebenfalls erfolgsreich

Auch den Antrag auf ein sogenanntes Zimmeruntergestell mit Sitzschale – ein fahrbares und höhenverstellbares Gestell mit Sitz – lehnte die Krankenkasse zunächst ab. Es sei bereits ein Aktivrollstuhl mit individuell angepasster Sitzschale genehmigt worden, der auch im Innenbereich genutzt werden könne. Eine Mehrfachversorgung sei unwirtschaftlich, argumentierte die Krankenkasse. 

Jafari-Neshat klagte auch in diesem Fall. Sie machte deutlich, dass wegen des Wachstums ein passendes Zimmeruntergestell dringend notwendig geworden ist, um Lisa zu lagern, zu positionieren und bei der Nahrungsaufnahme zu unterstützen. Dafür sei ein Aktivrollstuhl ungeeignet. Erst nach der Klage lenkte die Krankenkasse ein und übernahm die Kosten.

Andrea B. sagt, dass sie manchmal mit ihrem Kind im Arm abends zu Hause sitzt und nicht mehr weiterweiß, wenn die Versorgung ihrer Tochter wieder auf der Kippe steht. „Dann ist es sehr tröstlich und beruhigend, den VdK an seiner Seite zu haben, der oft helfen kann, so wie ein großer Bruder.“
 

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