Kategorie Erfolgsgeschichte Erwerbsminderungsrente Gesundheit

VdK erstreitet Erwerbsminderungsrente für Schlaganfall-Patientin

Von: Elisabeth Antritter

Eine 47-Jährige erleidet einen Schlaganfall und ist anschließend beruflich nicht mehr so belastbar. Sie stellt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Dieser wird abgelehnt. Schließlich wendet das Mitglied sich an den VdK – mit Erfolg.

In einem Büro einer VdK-Kreisgeschäftsstelle lässt sich ein VdK-Mitglied beraten, das mit dem Rücken zum Betrachter an einem Schreibtisch sitzt. Der Frau gegenüber sitzt ein VdK-Sozialrechtsberater, der sie aufmerksam und freundlich anblickt.
Miltenbergs VdK-Kreisgeschäftsführer Pierre Lieske (rechts) hat für die Schlaganfall-Patientin erfolgreich eine volle Erwerbsminderungsrente erkämpft. © VdK Miltenberg

Mühsam zurück ins Leben gekämpft

Am 25. März 2015 ist das Leben von Brigitte Wolfgang (Name von der Redaktion geändert) aus dem unterfränkischen Miltenberg aus der Bahn geraten. Ein Aneurysma im Gehirn platzte. Die 47-Jährige erlitt einen Schlaganfall. Erst vier Wochen später wachte sie aus dem Koma auf. Sie war erblich vorbelastet. Ihr Vater und ihre Großmutter waren an Aneurysmen gestorben.

Andere an ihrer Stelle hätten sich ihrem Schicksal vielleicht ergeben. Doch sie kämpfte sich zurück, erlernte mühsam Laufen, Treppensteigen und Essen neu.

DRV: Voraussetzungen für EM-Rente nicht erfüllt

Trotz allem blieb sie dauerhaft gesundheitlich eingeschränkt und konnte nicht mehr ganztags in ihre selbstständige Tätigkeit zurückkehren. Brigitte Wolfgang stellte daher am 27. Juli 2015 einen Antrag auf Externer Link:Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Diesen lehnte die Deutsche Rentenversicherung (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung) ab. Einen Anspruch auf volle EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente hat, wer in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt hat. 

Die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung hatte den 27. Juli 2015, also das Datum des Rentenantrags, als Zeitpunkt für den Eintritt in die EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente zugrunde gelegt. Brigitte Wolfgang hatte jedoch nur bis März 2013 Pflichtbeiträge eingezahlt – also drei Monate zu wenig. Daher sah die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt.

Im Alltag stürzte Brigitte Wolfgang nun öfter, weil sie schnell ermüdete und das zuvor nicht bemerkte. Die Folge waren mehrere Knochenbrüche. Sie verkürzte ihre Arbeitszeit massiv, um noch die nötige Kraft für Kundengespräche aufzubringen. Ab 30. Juli 2015 wurde ihr Pflegestufe 1, ab 2017 Pflegegrad 2 bewilligt.

Auf erstaunlich hartnäckige Weise meisterte die Freiberuflerin acht weitere Jahre, bevor sie erneut einen Antrag auf EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente stellte. Doch dieses Mal holte sie sich Unterstützung von ihrer zuständigen Externer Link:VdK-Kreisgeschäftsstelle.

DRV lehnt Rentenantrag erneut ab

Externer Link:Kreisgeschäftsführer Pierre Lieske prüfte Anfang 2025 auch den Ablehnungsbescheid der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung und stellte fest: Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn man den Schlaganfall im März 2015 als Eintritt der Erwerbsminderung zugrunde legt. Darauf wies er die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung hin und stellte Mitte Januar 2025 für das VdK-Mitglied einen Antrag auf EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente

Drei Monate später lehnte die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung den Rentenantrag erneut ab, da sie nun als EM-Eintritt das Datum der neuen Antragstellung zugrunde legte.

Pierre Lieske verfasste daraufhin einen Widerspruch. Darin betonte er noch mal, dass eine Erwerbsminderung nicht erst zum Zeitpunkt der Antragstellung im Januar 2025 eingetreten ist, sondern bereits an dem Tag, als Brigitte Wolfgang einen Schlaganfall erlitten hatte. Der VdK-Sozialrechtsexperte verlangte von der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung eine neuerliche Prüfung, da die Versicherte seither nicht mehr ganztags arbeiten kann und pflegebedürftig ist.

Störer "VdK-Mitglied werden"

Rentenversicherung lenkt ein

Schließlich lenkte die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung ein. Am 2. Dezember 2025 wurde die Rente ab dem 1. April 2015 bewilligt. Da jedoch der Rentenanspruch teilweise verjährt war, wurden die Leistungen rückwirkend ab Januar 2021 geleistet.

Brigitte Wolfgang ist dem VdK sehr dankbar für die Hilfe. Die heute 58-Jährige blickt mit gemischten Gefühlen auf die vergangenen zehn Jahre zurück: „Hätte ich schon 2015 eine EM-Rente erhalten, hätte ich weniger Druck gehabt. Aber dadurch, dass ich gezwungen war, nach dem Schlaganfall wieder Geld zu verdienen, musste ich mich aufrappeln. Ich bin nicht der Typ, der sich entmutigen lässt.“

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