
Urteil schützt Eltern vor Diskriminierung
Ein EuGH-Urteil stärkt die Rechte von Eltern behinderter Kinder: Sie werden besser vor Diskriminierung am Arbeitsplatz geschützt. Eine Mutter aus Italien hatte geklagt – und Recht bekommen.

Diskriminierungsverbot gilt auch für nicht-behinderte Arbeitnehmende
Die Frau muss ihr schwerbehindertes Kind jeden Nachmittag versorgen, deshalb kann sie nur vormittags arbeiten. Ihr Arbeitgeber hatte sich geweigert, sie dauerhaft nur vormittags einzuteilen. Er genehmigte ihr vorläufig eine Anpassung der Arbeitszeiten. Daraufhin zog sie bis vor das oberste italienische Gericht. Das legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vor.
Der EuGH stellte in seinem Urteil (Aktenzeichen: (Az. C-38/24) fest, dass das Diskriminierungsverbot wegen einer Behinderung auch für Arbeitnehmende gilt, die nicht selbst behindert sind, aber wegen der Pflege ihres Kindes mit Behinderung diskriminiert werden. Es handelt sich dabei um eine sogenannte mittelbare Diskriminierung. Der Arbeitgeber wird verpflichtet, zumutbare angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die Mutter ihren Betreuungspflichten gegenüber dem Kind mit Behinderung nachkommen kann. Eine solche Vorkehrung kann beispielsweise die Anpassung der Arbeitszeiten sein.
VdK: Diskriminierung trifft auch die Familien von Betroffenen
VdK-Präsidentin Verena Bentele begrüßt das Urteil als starkes Signal: „Diskriminierung trifft nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch ihre Familien. Eltern müssen davor geschützt werden. Ihre Arbeitsbedingungen müssen so gestaltet sein, dass sie ihre Kinder mit einer Behinderung versorgen können.“
Zugleich stellt der EuGH klar, dass Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig belastet werden dürfen – darüber müssen im Einzelfall die nationalen Gerichte entscheiden. Durch das Urteil wird nach Auffassung des VdK betont, dass der Diskriminierungsschutz der UN-Behindertenrechtskonvention und der EU-Grundrechtecharta nicht im Privatbereich endet. Dies ist bereits seit langer Zeit eine VdK-Forderung.



