Kategorie Urteil Arbeit & Berufsleben Behinderung

Urteil schützt Eltern vor Diskriminierung

Von: Jörg Ciszewski

Ein EuGH-Urteil stärkt die Rechte von Eltern behinderter Kinder: Sie werden besser vor Diskriminierung am Arbeitsplatz geschützt. Eine Mutter aus Italien hatte geklagt – und Recht bekommen.

Symbolbild für Diskriminierung am Arbeitsplatz: Neun Würfel mit einem Personen-Icon sind in einem 3x3-Raster auf gelbem Hintergrund. Neben einer der Figürchen ist eine durchgestrichene Sprechblase.
© Andrii Yalanskyi - stock.adobe.com

Diskriminierungsverbot gilt auch für nicht-behinderte Arbeitnehmende

Die Frau muss ihr schwerbehindertes Kind jeden Nachmittag versorgen, deshalb kann sie nur vormittags arbeiten. Ihr Arbeitgeber hatte sich geweigert, sie dauerhaft nur vormittags einzuteilen. Er genehmigte ihr vorläufig eine Anpassung der Arbeitszeiten. Daraufhin zog sie bis vor das oberste italienische Gericht. Das legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vor. 

Der EuGH stellte in seinem Urteil (Aktenzeichen: (Az. C-38/24) fest, dass das Diskriminierungsverbot wegen einer Behinderung auch für Arbeitnehmende gilt, die nicht selbst behindert sind, aber wegen der Pflege ihres Kindes mit Behinderung diskriminiert werden. Es handelt sich dabei um eine sogenannte mittelbare Diskriminierung. Der Arbeitgeber wird verpflichtet, zumutbare angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die Mutter ihren Betreuungspflichten gegenüber dem Kind mit Behinderung nachkommen kann. Eine solche Vorkehrung kann beispielsweise die Anpassung der Arbeitszeiten sein.

VdK: Diskriminierung trifft auch die Familien von Betroffenen

VdK-Präsidentin Verena Bentele begrüßt das Urteil als starkes Signal: „Diskriminierung trifft nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch ihre Familien. Eltern müssen davor geschützt werden. Ihre Arbeitsbedingungen müssen so gestaltet sein, dass sie ihre Kinder mit einer Behinderung versorgen können.“

Zugleich stellt der EuGH klar, dass Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig belastet werden dürfen – darüber müssen im Einzelfall die nationalen Gerichte entscheiden. Durch das Urteil wird nach Auffassung des VdK betont, dass der Diskriminierungsschutz der UN-Behindertenrechtskonvention und der EU-Grundrechtecharta nicht im Privatbereich endet. Dies ist bereits seit langer Zeit eine VdK-Forderung.

Mehr zu Pflege und Behinderung bei Kindern

News-Karussell
Tanja Freter hält ihren Sohn auf dem Arm, im Hintergrund sieht man einen Spielplatz. Beide lachen in die Kamera.
Kategorie Erfolgsgeschichte Behinderung Pflegebedürftige Kinder

VdK setzt für Mitglied Mutter-Kind-Kur durch

Die Pflege ihres schwerbehinderten Sohnes hat Tanja Freter und ihren Mann stark belastet. Dank des VdK Nord kann die Familie nun eine ärztlich verordnete Kur antreten, die die Krankenkasse zunächst abgelehnt hatte.

Balthasar unterwegs mit seinem Liegerad. Er trägt einen Fahrradhelm. Am Straßenrand steht seine Mutter und schaut ihm beim Fahren zu.
Kategorie Erfolgsgeschichte Kinder und Jugendliche Hilfsmittel

Der lange Streit um ein Liegerad für ein Kind mit Down-Syndrom

Bereits seit fünf Jahren kämpft Marion Bars dafür, dass die Krankenkasse die Kosten für ein Liegerad für ihren schwerbehinderten Sohn übernimmt. Doch selbst nach einer erfolgreichen Klage durch den VdK Bayreuth bleibt die Kasse hart.

Ein Blutzucker-Messgerät mit Teststreifen liegt auf einem Holztisch, eine Kinderhand hält einen Finger fest und führt ihn zum Messgerät.
Kategorie Erfolgsgeschichte Kinder und Jugendliche Pflegeversicherung

Pflegegrad 2 für ein Kind mit Diabetes durchgesetzt

Seit ihr Sohn Nico die Diagnose Diabetes erhalten hat, dreht sich im Leben von Jana John ganz viel um die Versorgung des Kindes. Dennoch verweigerte die Pflegekasse dem Jungen lange einen Pflegegrad – bis der VdK NRW vor Gericht zog.

Das Ehepaar Heubner kniet links und rechts neben ihrer Tochter Nena am Boden, das Mädchen sitzt in dem speziellen Therapiestuhl, den der VdK durchsetzen konnte
Kategorie Erfolgsgeschichte Kinder und Jugendliche Behinderung

VdK setzt speziellen Therapiestuhl für Siebenjährige durch

Um Menschen mit Behinderung Teilhabe am Leben zu ermöglichen, gibt es die Eingliederungshilfe. Doch oft müssen Betroffene erst darum kämpfen, bis sie entsprechende Unterstützung bekommen. Bei einem speziellen Stuhl für die siebenjährige…

Ein Verkehrsschild an einem Behindertenparkplatz mit einem Rollstuhl-Symbol und dem Text "nur mit Parkausweis lesbar in Fahrzeug".
Kategorie Erfolgsgeschichte Kinder und Jugendliche Schwerbehinderung

VdK erstreitet Merkzeichen aG für ein Kind mit Autismus

Der VdK-Landesverband Berlin-Brandenburg hat vor dem Sozialgericht erreicht, dass ein Mädchen wegen einer psychischen Störung das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) erhält.