
Update: VdK klagt gegen Zweckentfremdung von Pflege-Beiträgen
Der Sozialverband VdK hat Ende des vergangenen Jahres begonnen, mit ausgewählten Mitgliedern juristische Verfahren gegen die Zweckentfremdung von Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung zu eröffnen und zu führen. Worum geht es?

Nach einem Aufruf in der VdK-Zeitung im Herbst 2025 hatten sich rund 720 Mitglieder bei der Bundesrechtsabteilung gemeldet. Davon wurden 24 Personen ausgewählt, um außergerichtliche und gerichtliche Verfahren zu eröffnen.
Worum geht es bei dem Verfahren?
Konkret geht es um eine Zweckentfremdung von rund 5,2 Milliarden Euro. Zur Finanzierung von Corona-Maßnahmen hatte die Bundesregierung diesen Betrag der Pflegeversicherung entnommen und bis heute nicht zurückgezahlt. Erklärtes Ziel dieser Musterklagen ist es, dass die noch nicht zurückgezahlten Kosten der Pandemie aus dem Bundeshaushalt zurück in die Pflegeversicherung fließen und sie damit stabilisieren.
VdK: Zugriff auf den Ausgleichsfonds verstößt gegen Belastungsgleichheit
Der Zugriff auf den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung zur Finanzierung von gesamtgesellschaftlichen Maßnahmen der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie stellt eine Verletzung des aus dem Grundgesetz abzuleitenden Gebots der Belastungsgleichheit dar.
Die Entnahme der Versichertenbeiträge verstößt nach Auffassung des VdK zudem ganz allgemein gegen den zweckgebundenen Einsatz von Beitragsmitteln.
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