Kategorie Aktuelle Meldung Kinder und Jugendliche Behinderung

Teilhabe in Gefahr: Kürzungspläne bei Kindern und Jugendlichen

Von: Jörg Ciszewski

Geplante Kürzungen bei Kinder- und Jugendhilfe sowie bei Eingliederungshilfe sorgen für Kritik. Der VdK warnt vor Leistungseinschnitten, die Inklusion, Teilhabe und Rechte von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung gefährden.

Nahaufnahme eines Mädchens mit Down-Syndrom, das an einem Tisch sitzt und ein Bild malt.
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70 Kürzungsvorschläge für Sozialleistungen

Der interne Bericht einer Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt sorgt für Diskussionen: Das Papier listet 70 Kürzungsvorschläge für Sozialleistungen auf. Betroffen sind die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Eingliederungshilfe. 

Der Sozialverband VdK warnt vor drastischen Leistungseinschränkungen mit unabsehbaren sozialen Folgen. Das Papier mit dem Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ sieht ein Einsparpotenzial von rund 8,6 Milliarden Euro vor. 

Erreicht werden soll das Ziel, indem Vorgaben im Bereich der Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung vereinfacht und Leistungen gebündelt oder gekürzt werden. Der Paritätische Gesamtverband spricht angesichts dieser Ideen von einem „drohenden Kahlschlag im Sozialen“

Bentele: Erheblicher Rückschritt auf dem Weg zur Inklusion

Der Bericht sieht zum Beispiel vor, künftig individuelle Schulbegleitungen von Kindern mit einem besonderen Förderbedarf nur noch in Ausnahmefällen zu bewilligen. Angestrebt werden stattdessen Gruppenlösungen. Das heißt, Schulassistenzen sollen in Verantwortung der Bildungseinrichtungen gleich für mehrere Kinder in einer Klasse zuständig sein – unabhängig vom Grad und Umfang des Unterstützungsbedarfs.

Aus Sicht des Sozialverbands VdK können solche Angebote der Schulen individuelle Hilfen lediglich ergänzen, aber keinesfalls ersetzen. „Wir warnen davor, den Anspruch auf Einzelfallhilfe auszuhebeln und die Rechte von Familien und Kindern zu beschneiden“, erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Das wäre ein erheblicher Rückschritt auf dem Weg zu mehr Inklusion an den Schulen und würde Kinder in Förderschulen drängen.“ 

VdK-Präsidentin Verena Bentele, im Hintergrund sieht man den Berliner Fernsehturm

Die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung darf nicht gefährdet werden. Die Vorschläge entziehen ihr in Teilen die existenzielle Grundlage und verstoßen gegen geltendes Recht.

Verena Bentele, VdK-Präsidentin

Selbstbestimmung in Gefahr durch Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts

Ein weiterer Vorschlag sieht die Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts für Menschen mit Behinderung vor. Betroffene könnten unter Umständen nicht mehr frei entscheiden, ob sie mithilfe von individuellen Unterstützungsleistungen in ihrer Wohnung bleiben können oder in eine Einrichtung ziehen müssen. Der Druck hin zu stationären Wohnformen würde steigen, um Mehrkosten aufgrund von ambulanten Leistungen in der eigenen Wohnung zu vermeiden. Eine solche Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts von Menschen mit Behinderung widerspricht nach Auffassung des VdK dem Selbstbestimmungsrecht und der Teilhabe, die als Rechtsanspruch im Sozialgesetzbuch und in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert sind. 

Weitere Ideen des Papiers befassen sich mit der Herabsetzung von Qualitätsstandards in der Kita-Betreuung. Diese könnten zur Folge haben, dass weniger Personal zur Verfügung steht und Betreuungszeiten gekürzt werden müssen. In der Konsequenz würde die Betreuung wieder stärker in die Elternhäuser verlagert. 

Der VdK hält die aufgelisteten Maßnahmen für unverantwortlich. „Unter dem Deckmantel von Effizienzgewinnen liegen Vorschläge auf dem Tisch, die die Rechtsansprüche von Menschen mit Behinderung aushebeln. Darüber hinaus werden die Auswirkungen auf die Betroffenen und deren Familien oder mögliche Folgekosten ignoriert“, erklärt Bentele. 

VdK: Vorschläge verstoßen gegen geltendes Recht

Einzelne Vorschläge wie die Bündelung von Leistungen finden sich zum Teil schon in der geplanten Reform der Kinder- und Jugendhilfe wieder. Andere Punkte des Papiers gehen jedoch deutlich über den Gesetzentwurf hinaus. Bentele warnt: „Die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung darf nicht gefährdet werden. Die Vorschläge entziehen ihr in Teilen die existenzielle Grundlage und verstoßen gegen geltendes Recht.“

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