
Steuern auf Erwerbsminderungsrente? – Auf das Bewilligungsjahr kommt es an
Einkünfte, die aus Renten stammen, unterliegen der Einkommensteuerpflicht. Das trifft auch auf die Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten) zu.

Steuerpflichtig durch die EM-Rente?
Wenn die Erwerbsminderungsrente (EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente) endlich bewilligt wird, spüren die meisten Menschen große Erleichterung. Doch manchmal weicht dieses Gefühl, wenn sie feststellen, dass sie durch die Zahlung (wieder) in die Steuerpflicht rutschen.
Denn die Erwerbsminderungsrente muss, wie eine Altersrente auch, als Einkommen versteuert werden. Allerdings geschieht dies derzeit noch nicht in voller Höhe. Das Jahr des Rentenbeginns bestimmt, wie groß der sogenannte steuerpflichtige Rentenanteil ist.
Bei der Rente gilt seit 2005 das “Prinzip der nachgelagerten Besteuerung”. Je später die Rente beginnt, desto höher ist der Anteil, der versteuert werden muss. Pro Jahr gilt ein Zuwachs an 0,5 %. Ab 2058 ist die Rente zu 100 % zu versteuern.
Jahr des Rentenbeginns | Zu versteuernder Anteil | Steuerfreier Anteil |
---|---|---|
2025 | 83,5 % | 16,5 % |
2026 | 84 % | 16 % |
2027 | 85,5 % | 15,5 % |
… | … | … |
2058 | 100 % | 0 % |
Eine vollständige Tabelle finden Sie im Einkommensteuergesetz (EStG) unter Externer Link:§ 22 Arten der sonstigen Einkünfte.
Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung finden Sie detaillierte Informationen zur Besteuerung von Renten: Externer Link:Broschüre “Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht”
Rückwirkende Nachzahlung bei der EM-Rente: Steuerpflichtig?
Wird eine Erwerbsminderungsrente bewilligt, geschieht dies oft rückwirkend. Sie wird dann als Nachzahlung für mehrere Jahre überwiesen. Hier kann es passieren, dass eine größere Summe zusammenkommt. Für die Bewertung, welcher Anteil davon steuerpflichtig ist, gilt aber nicht das Jahr der Auszahlung, sondern das Jahr, für das die EM-Rente bewilligt wurde. Dies hat der Bundesfinanzhof bereits im Jahr 2018 entschieden (Externer Link:Urteil vom 15. Mai 2018, Aktenzeichen X R 18/16).
Eine solche Nachzahlung kann auch dazu führen, dass das Finanzamt ältere Steuerbescheide korrigieren muss. Wurden etwa Krankengeld oder Arbeitslosengeld in den Erklärungen der vergangenen Jahre berücksichtigt, muss dieses mit der Nachzahlung verrechnet werden. Wie sich dies genau auswirkt, hängt immer vom Einzelfall ab.
Betroffene sollten die Bescheide gründlich prüfen. Wer unsicher ist, kann sich an die Lohnsteuerhilfevereine wenden. Sie können dabei unterstützen. Der Sozialverband VdK berät seine Mitglieder in allen Fragen zur Erwerbsminderungsrente, berät aber nicht explizit zum Thema Steuern.