Stambulante Pflege: Mischform zwischen Heim und Zuhause
Das Bundesgesundheitsministerium (BMGkurz fürBundesgesundheitsministerium) plant, zum Sommer einen neuen Gesetzentwurf zur Förderung der sogenannten stambulanten Pflege vorzulegen.
Pflege-Wohngemeinschaft statt Heim
Unter dem Begriff „stambulant“ ist eine Mischform zwischen ambulanter und stationärer Pflege zu verstehen. Sie eignet sich vor allem für Menschen, die nicht in eine stationäre Pflegeeinrichtung wollen, aber auch nicht mehr zu Hause leben können. Pflegebedürftige könnten in Pflege-Wohngemeinschaften (Pflege-WGs) versorgt werden – auch, wenn höhere Pflegegrade nötig werden, und auch bis ans Lebensende.
Dieses Konzept der stambulanten Pflege geht auf erfolgreich laufende Modellprojekte im Südbadischen zurück. Pflegebedürftigen sollen die Sicherheit und den Rahmen einer stationären Pflege genießen, während sie und ihre Angehörige in die Gestaltung des pflegerischen Alltags miteingebunden werden.
VdK sieht Entwicklung in richtige Richtung
VdK-Präsidentin Verena Bentele wertet die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums als „eine Entwicklung in die richtige Richtung“
. Sie erwartet Vorteile für pflegende Angehörige: „Es ermöglicht ihnen, sich weiter um die Pflegebedürftigen zu kümmern, anstatt – wie in einer stationären Einrichtung – zu Gast zu sein.“
Während das Bundesgesundheitsministerium schon jetzt stambulante Einrichtungen wie Pflege-WGs als „ökonomisch interessante Variante“
sieht, rät Bentele: „Abzuwarten ist, ob sich die Kosten dadurch wirklich verringern. Statt eines pauschalen Kostenbeitrags wie bei der stationären Pflege gäbe es bei dem Konzept der stambulanten Pflege eine Vielzahl an Leistungen aus Pflege- und Krankenversicherung, auf die zugegriffen werden kann.“
Ob die stambulante Pflegeformen eine Entbürokratisierung der Pflege zur Folge haben, ist fraglich. Bentele bemerkt kritisch: „Wir kennen alle die vielen Hürden, die schon heute verhindern, dass mehr Leistungen in Anspruch genommen werden. Diese Hürden gilt es abzubauen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Das gilt natürlich auch für stambulante Angebote.“
Neue Aufgaben
Im Entwurf des neuen Pflegekompetenzgesetzes wird es auch Regelungen geben, nach denen Pflegekräfte künftig Aufgaben übernehmen dürfen, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Pflege-Berufsverbände versprechen sich von diesem Gesetz, dass der Berufsstand attraktiver wird.