
Stadt muss Grundsicherung nachzahlen
Eine 21-jährige Leverkusenerin mit Behinderung erhält rückwirkend knapp 17.000 Euro Grundsicherungsleistungen. Der VdK Nordrhein-Westfalen hatte gegen die Stadt Leverkusen Untätigkeitsklage erhoben und gewonnen.

Die junge Frau arbeitet seit September 2023 im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Externer Link:Menschen mit Behinderung und bezieht seither lediglich 133 Euro monatlich vom Jobcenter sowie Pflegeleistungen der Pflegeversicherung (Pflegegrad 3). Die Externer Link:Pflege wird von der Mutter ausgeführt. Bereits Ende Juni 2023 hatte ihre Mutter als gesetzliche Vertreterin erstmals Grundsicherung bei der städtischen Sozialhilfe beantragt. Dafür hatte sie bei der Behörde alle erforderlichen Nachweise eingereicht.
Es verging fast ein Jahr, dann forderte die Stadt Ende Mai 2024 erneut alle Unterlagen an. Diese wurden von der Mutter des Mitglieds Anfang Juni ein weiteres Mal übersandt. Doch in der Folge blieb ein Bescheid der Stadt trotz mehrerer Nachfragen aus.
Mitglied werden
Erst als die Familie sich im Januar 2025 an den Externer Link:VdK-Kreisverband Leverkusen wandte, kam Bewegung in die Sache: Der VdK forderte die Stadt mit Schreiben vom 30. Januar auf, bis Mitte Februar zu entscheiden – ohne Erfolg. Daraufhin reichte der VdK am 14. April beim Sozialgericht Düsseldorf Untätigkeitsklage ein.
Nur einen Tag nach Eingang der Klage erhielt das Gericht von der Stadt die Zusage, rückwirkend ab September 2023 Grundsicherung zu bewilligen. Der endgültige Bescheid – datiert auf den 24. April 2025 – gewährt der Frau Nachzahlungen in Höhe von 16 788,39 Euro sowie laufende Leistungen von 813,22 Euro pro Monat.
Der VdK Kreisverband Leverkusen erklärte das Verfahren anschließend für erledigt. „Der Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig beharrliche Rechtsvertretung ist, wenn Behörden Anträge auf existenzsichernde Leistungen verschleppen“
, betonte der kommissarische Vorsitzende des Kreisverbands Leverkusen, Michael Libitowski. Die Familie könne sich nun endlich auf eine gesicherte finanzielle Basis verlassen.
Hintergrund Untätigkeitsklage
Eine Untätigkeitsklage ist möglich, wenn eine Behörde über einen Antrag nicht innerhalb von sechs Monaten entscheidet. Das Gericht kann die Behörde dann zur Bescheidung verpflichten, oder das Gerichtsverfahren führt bereits zur freiwilligen Bewilligung der beantragten Leistungen – wie im beschriebenen Fall.