Auf einen Blick
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Ermäßigung für Menschen mit Behinderung
Personen mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen und dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags auf 6,12 Euro monatlich beantragen.
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Befreiung bei gesundheitlichen oder sozialen Gründen
Eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist möglich für taubblinde Menschen, Blindenhilfeempfänger sowie für Personen, die bestimmte Sozialleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG erhalten.
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Antragstellung und Rückwirkung
Der Antrag muss schriftlich mit Nachweisen beim Beitragsservice gestellt werden und kann bis zu drei Jahre rückwirkend erfolgen; Wohngeld oder Arbeitslosengeld I allein berechtigen nicht zur Befreiung.