Kategorie Aktuelle Meldung Rente

Rentenerhöhung nur eine Maßnahme unter vielen

Von: Julia Frediani

Die Renten werden zum 1. Juli um 4,24 Prozent angepasst. VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärt: „Das Mindestrentenniveau von 48 Prozent zeigt seine Wirkung.“ Der VdK fordert weitere wichtige Schritte in der Rentenpolitik.

Geldscheine und ein Taschenrechner, in dessen Display steht "Rente +4,24 %"
© IMAGO / Wolfilser

VdK: Renten müssen eng an die Löhne gekoppelt sein

In unsicheren wirtschaftlichen Zeiten und angesichts des realen Kaufkraftverlusts in den vergangenen Jahren fordert der Sozialverband VdK, dass diese Erhöhung nur eine von mehreren Maßnahmen zur Stärkung der Renten sein kann. 

VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt: „Das aktuell nur bis zum Jahr 2031 festgeschriebene Mindestrentenniveau von 48 Prozent zeigt seine Wirkung. Nur mit diesem gesetzlich fixierten Leistungsziel schaffen wir es, dass die Renten eng an die Löhne gekoppelt sind und nicht von steigenden Mieten, Lebensmittelpreisen und Energiepreisen aufgefressen werden.“ 

Rentenfinanzierung auf solidere Basis stellen

Im Juni werden die Ergebnisse der von der Bundesregierung einberufenen Rentenkommission erwartet. Bentele fordert: „Die Kommission muss unbedingt tragfähige Vorschläge vorlegen, wie das Rentenniveau über das Jahr 2031 hinaus dauerhaft stabilisiert werden kann.“

Dazu muss die Rentenfinanzierung auf eine solidere Basis gestellt werden. Bentele sagt: „Langfristig stabile Renten erfordern gute Löhne, mehr Beschäftigung und gesunde Arbeit bis zur Regelaltersgrenze. Gefragt sind flexible Arbeitszeitmodelle, Weiterbildung für ältere Beschäftigte sowie Externer Link:mehr betriebliche Gesundheitsprävention und mehr Reha-Angebote.“ 

Besonderes Augenmerk legt der VdK auf das weibliche Potenzial im Arbeitsmarkt: „Es muss gelingen, pflegende Frauen und Mütter aus der Teilzeitfalle zu holen. Es braucht bessere  Angebote in der Kinderbetreuung und in der Pflege, die Abschaffung des Externer Link:Ehegattensplittings und Anreize für Männer, sich stärker an der Sorgearbeit zu beteiligen – um die Rente langfristig zu finanzieren und Altersarmut von Frauen zu verhindern.“

Info: Für wen gilt die Rentenerhöhung?

Die Rentenerhöhung um 4,24 Prozent zum 1. Juli gilt grundsätzlich für alle Rentenarten der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören insbesondere:

Altersrenten
Externer Link:Erwerbsminderungsrenten
Externer Link:Hinterbliebenenrenten (z. B. Witwen-/Witwerrenten)

Sie gilt nicht automatisch für 

Beamtenpensionen
Betriebsrenten
Private Rentenversicherungen

Es gibt eine Reihe von Rentnerinnen und Rentnerin, die trotz gesetzlicher Rente kaum oder gar nicht von der Rentenerhöhung profitieren werden: Wer Externer Link:Grundsicherung im Alter erhält, bei dem wird die gesetzliche Rente angerechnet, so dass unterm Strich nicht mehr Geld übrig bleibt. 

Und Achtung: Eine höhere Rente kann zur Externer Link:Steuerpflicht führen.