Kategorie Aktuelle Meldung Armut & Umverteilung Pflege

Pflegebedingte Armut: Sozialleistungen kommen bei Bedürftigen nicht an

Von: Kristin Enge

Vier von fünf Menschen, die potenziell Anspruch auf die sogenannte Hilfe zur Pflege hätten, erhalten diese nicht. Das ist das Ergebnis einer Studie, die der Paritätische Gesamtverband kürzlich veröffentlicht hat.

Symbolbild: Ein 20-Euro-Schein bildet eine abschüssige Rampe, auf der eine Mini-Figur eines alten Mannes im Rollstuhl bergab rollt
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Über 300.000 Menschen erhalten keine Hilfe zur Pflege

In der Externer Link:Studie zum Thema Pflegearmut wurde modellhaft berechnet, dass bundesweit rund 316.000 armutsbetroffene Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, die Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“ trotz bestehendem Anspruch nicht erhalten. Insgesamt werden rund 4,9 Millionen Menschen zu Hause gepflegt. Etwa 392.000 haben einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege, aber nur bei rund 76.000 der Betroffenen kommt sie tatsächlich an.

Zudem zeigt sich ein deutlicher Unterschied zwischen vollstationärer und Externer Link:häuslicher beziehungsweise ambulanter Pflege: Externer Link:Pflegebedürftige in vollstationärer Versorgung erhalten die Sozialleistung der Studie zufolge deutlich häufiger.

Unwissenheit, Scham, mangelnde Beratung

Der Paritätische geht davon aus, dass Unwissenheit, Scham und mangelnde Beratung dazu führen, dass zu Hause gepflegte Personen ihren Anspruch nicht wahrnehmen. Auch eine unterschiedliche Bewilligungspraxis in den zuständigen Sozialämtern sorgt dafür, dass Betroffene die finanzielle Unterstützung teils nicht erhalten.

„Derzeit entscheidet die Postleitzahl darüber, wie gut Pflegebedürftige zu Hause unterstützt werden – das ist schlicht ungerecht“, kritisiert Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Im Ländervergleich schneiden insbesondere Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen und Thüringen schlecht ab.

Was ist die Hilfe zur Pflege?

Wenn Leistungen der Pflegeversicherung, eigenes Einkommen oder Vermögen nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken, können Betroffene beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen. 

Entscheidend sind die finanziellen Verhältnisse der pflegebedürftigen Person sowie eines nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners.

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