
Patientenservice 116 117 – die Nummer mit Potenzial
Wohin können sich Menschen wenden, wenn sie sich krank fühlen, die Arztpraxis aber geschlossen hat? Der Patientenservice 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen hilft weiter – und bietet noch viel mehr.

Rund um die Uhr erreichbar
Freitagabend, der Hals kratzt. Doch in der Hausarztpraxis ist niemand mehr erreichbar. Wer am Abend, am Wochenende oder an Feiertagen mit triefender Nase, Fieber, Hautausschlag oder plötzlich auftretenden Schmerzen zu Hause sitzt, ist oft ratlos und weiß nicht, wohin.
In solchen Fällen ist der Patientenservice 116 117 ein guter erster Ansprechpartner. Er hilft bei der Einschätzung, ob es sich um harmlose Beschwerden oder um ernstzunehmende gesundheitliche Probleme handelt. Er ist rund um die Uhr erreichbar: telefonisch über die bundesweit einheitliche Rufnummer 116 117, online über die Webseite Externer Link:www.116117.de oder per App.
Empfehlung über das "Patienten-Navi"
Wer dort anruft, erreicht medizinisch geschulte Fachkräfte. Mithilfe eines strukturierten Abfragesystems beurteilen diese die Beschwerden und empfehlen das weitere Vorgehen. Je nach Situation raten die Fachkräfte dazu, am nächsten Werktag die Hausarztpraxis zu kontaktieren, eine geöffnete Bereitschafts- oder Notfallpraxis aufzusuchen oder in ernsten Fällen den Notruf 112 zu wählen. Sind Erkrankte nicht mobil, kann der Patientenservice einen Hausbesuch vermitteln.
Eine Einschätzung von Beschwerden ist auch digital auf der Webseite und in der App des Patientenservice möglich. Betroffene beantworten über das sogenannte Externer Link:Patienten-Navi Fragen zu Beschwerden, deren Dauer und Stärke. Dann erhalten sie eine Empfehlung.
Suche nach Facharztterminen
Der Patientenservice kann zudem bei der Suche nach Arztterminen oder Praxen unterstützen. In der bundesweiten Arztsuche lässt sich nach Fachrichtungen oder Fremdsprachenkenntnissen filtern. Zusätzlich vermitteln die dort angesiedelten Terminservicestellen (TSS) Termine bei Fachärztinnen und Fachärzten.
Gesetzlich Versicherte sollen über die TSS innerhalb einer Woche einen Termin erhalten, der maximal vier Wochen in der Zukunft und in zumutbarer Entfernung liegt. Kann die TSS keinen solchen Termin vermitteln, muss sie einen ambulanten Behandlungstermin in einem Krankenhaus organisieren. Betroffene haben jedoch keinen Anspruch auf einen Termin in ihrer Wunschpraxis.
Für fachärztliche Behandlungen kann die Hausärztin oder der Hausarzt eine Überweisung mit Dringlichkeitscode ausstellen. Die Voraussetzung: Eine Behandlung innerhalb eines Monats ist medizinisch notwendig. In dringenderen Fällen soll der Termin innerhalb von zwei Wochen stattfinden.
Termine in der Allgemeinmedizin, in der Augen-, Frauen- und Kinderheilkunde sowie für psychotherapeutische Erstgespräche vermitteln die TSS direkt – ohne Überweisung oder Dringlichkeitscode. Zahnarzttermine gehören hingegen nicht zu ihrem Angebot.
Ersteinschätzung hilft bei der Entlastung der Notaufnahmen
Dem Patientenservice 116 117 kommt eine wichtige Lotsenfunktion im Gesundheitssystem zu. Denn er kann dazu beitragen, die Notaufnahmen zu entlasten. Studien und Umfragen zufolge sind viele Patientinnen und Patienten, die sich an die Notaufnahmen wenden, keine akuten Notfälle – manche Schätzungen gehen von bis zu 60 Prozent aus. Die Folge sind überfüllte Wartebereiche, lange Wartezeiten und überlastete Notfallteams, die weniger Zeit für lebensbedrohliche Fälle haben.
Es ist geplant, die 116 117 zur zentralen Akutleitstelle für Ersteinschätzungen auszubauen. Wer hier eine Weiterleitung bescheinigt bekommt, soll in den neuen integrierten Notfallzentren bevorzugt behandelt werden. Werden diese Pläne umgesetzt, wird die 116 117 in Zukunft zu einem wichtigen Wegweiser durch das Gesundheitssystem.




