Kategorie Aktuelle Meldung Behinderung Teilhabe

Offener Brief an Merz: VdK und Verbände fordern mehr Schutz für Teilhabe

Von: Jörg Ciszewski

Der VdK kritisiert geplante Kürzungen bei der Eingliederungshilfe. Menschen mit Behinderung brauchen bedarfsgerechte Unterstützung und gesellschaftliche Teilhabe. Ein Offener Brief fordert die Politik zum Umdenken auf.

Das Foto zeigt eine junge Inklusionshelferin beim Spiel im Bällebad mit der einem schwerst mehrfach behinderten Mädchen
Die Reformpläne sehen auch Veränderungen bei der Assistenz von Kindern mit Behinderung in Kitas vor. © IMAGO / Funke Foto Services / Martin Möller

Pauschale Änderungen statt bedarfsgerechter Unterstützung

Der VdK ist bestürzt darüber, dass in der Debatte über die geplanten Einsparungen Externer Link:Menschen mit Behinderung zunehmend als Belastung für die Gesellschaft und als Kostentreiber dargestellt werden. Gemeinsam mit weiteren Verbänden hat der VdK im Bündnis des Externer Link:Deutschen Behindertenrates (DBR) in einem Externer Link:Offenen Brief die geplante Reform bei der Eingliederungshilfe deutlich kritisiert. 

Das Schreiben richtet sich an den Bundeskanzler, die Mitglieder der Bundesregierung, die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder sowie Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände. 

Kritisiert wird darin vor allem, dass die geplanten Änderungen den individuellen Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Unterstützung zugunsten pauschaler und gemeinschaftlich erbrachter Leistungen einschränken würden. Pauschale Geldleistungen könnten dazu führen, dass notwendige Hilfen nicht mehr ausreichend finanziert werden, insbesondere bei Menschen mit hohem oder komplexem Unterstützungsbedarf.

"Pooling" statt individueller Assistenz

Im Bildungsbereich besteht die Sorge, dass individuelle Assistenz in Kitas und Schulen durch Pooling ersetzt wird. Das bedeutet, dass eine Gruppe von Kindern oder Jugendlichen mit unterschiedlichen Behinderungen sich eine Unterstützungskraft teilen. Dadurch entsteht die Gefahr, dass Betroffene nicht mehr die notwendige Unterstützung erhalten oder zunehmend in Förderschulen gedrängt werden. Im Sinne der Selbstbestimmung muss das Ziel jedoch sein, individuelle Unterstützung zu erhalten, anstatt sie durch eine standardisierte Versorgung zu ersetzen. 

Der Offene Brief warnt zudem vor einer Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts: Menschen mit Behinderung dürfen nicht gegen ihren Willen auf kostengünstigere Wohnformen verwiesen werden, wenn diese ihrem Bedarf und ihren Wünschen entgegenstehen. Das widerspräche den Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention. 

In dem Brief heißt es: Wer bei der Eingliederungshilfe kürzt, spart an Selbstbestimmung, Chancengleichheit und gesellschaftlicher Teilhabe. Das ist mit einer menschenrechtsbasierten Politik unvereinbar. 

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