Neue Versorgung für geschädigte Soldaten
Die Rechtsgrundlage für die Versorgung ehemaliger Soldatinnen und Soldaten, die während ihres Wehrdiensts verletzt oder geschädigt wurden, ist zum Anfang des Jahres neu geregelt worden.

Die Kernpunkte des Externer Link:Soldatenentschädigungsgesetzes (SEG) sind die Neustrukturierung der Geldleistungen, der medizinischen Versorgung, der beruflichen Rehabilitation sowie der Pflegeleistungen. Dies betrifft zum Beispiel die bisherige Leistung der Grundrente, die nun „Ausgleich für Schädigungsfolgen“
heißt. Die Höhe dieser Leistung ist an den Grad der Schädigungsfolgen geknüpft. Beträgt die Grundrente bei einem Grad der Schädigungsfolgen 50 bisher 407 Euro im Monat, ist sie auf 837 Euro monatlich gestiegen.
Es gilt nun nicht mehr das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern die ehemaligen Soldatinnen und Soldaten erhalten ihre medizinische Versorgung auf dem Leistungsniveau der gesetzlichen Unfallversicherung.
Für die medizinische Versorgung, die berufliche Externer Link:Reha sowie Externer Link:Pflegeleistungen ist seit Anfang des Jahres die Unfallversicherung Bund und Bahn zuständig. Eine Neuerung ist auch, dass die Leistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz komplett digital verwaltet werden.