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Neue Regelungen im Sozialrecht: Das ändert sich 2026

Von: Julia Frediani

Im Sozialrecht treten im neuen Jahr zahlreiche Änderungen in Kraft. Minijob-Befreiung, GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung-Zusatzbeitrag und ein neues Fallmanagement bei Rentenversicherungsträgern: Der VdK gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Auf goldgelbem Hintergrund steht die Zahl 2026 mit einem Pfeil nach rechts und darunter die Zahl 2025 mit einem Pfeil nach links.
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Mindestlohn

Der Mindestlohn erhöht sich zum Jahresanfang von 12,82 Euro auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs steigt von 556 Euro auf 603 Euro monatlich.

Leistungsauszahlungen

Alle Sozialleistungen sollen grundsätzlich nicht mehr bar ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass eine Überweisung auf ein Girokonto Standard werden soll. Barzahlungen sollen nur noch in Ausnahmefällen gestattet sein, wenn den Leistungsempfängerinnen und -empfängern eine Kontoeröffnung nicht möglich ist. Bei der Rentenauszahlung soll diese Ausnahmeregelung zukünftig nicht gelten.

Bemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen werden angehoben. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden sie auf 69 750 Euro jährlich (5 812,50 Euro monatlich) steigen. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung betragen sie dann 101 400 Euro jährlich (8 450 Euro monatlich). Die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich auf 77 400 Euro jährlich (6 450 Euro monatlich) an.

Fallmanagement

Bei den Rentenversicherungsträgern soll ein individuelles Fallmanagement eingeführt werden, das gesundheitlich beeinträchtigte Personen bei der beruflichen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen und begleiten soll. Der genaue Einführungszeitpunkt stand bei Redaktionsschluss nicht fest.

GKV-Zusatzbeitrag

Der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird im kommenden Jahr von aktuell 2,5 Prozent auf 2,9 Prozent erhöht.
 

Minijob-Befreiung

Wer sich im Minijob gegen die Zahlung der Beiträge für die Rentenversicherung entschieden hat, hat bald einmalig die Möglichkeit, diese Entscheidung mit Wirkung für die Zukunft rückgängig zu machen. Diese Regelung wird im Laufe des Jahres 2026, frühestens ab Juni, in Kraft treten.

Kindergeld

Das Kindergeld wird zum Jahresanfang um vier Euro von 255 Euro auf 259 Euro erhöht. Das sind pro Kind 48 Euro im Jahr mehr.

Kinderkrankengeld

Die Regel, dass das Kinderkrankengeld jährlich an 15 Arbeitstagen pro Kind (statt zuvor nur an zehn Tagen) in Anspruch genommen werden kann, wird verlängert. Alleinerziehende Eltern haben dann weiterhin einen Anspruch auf 30 Arbeitstage statt wie zuvor auf 20 Arbeitstage.

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