Menschen mit Behinderung erleben häufig Gewalt – neuer Wegweiser soll helfen
Menschen mit Behinderung erleben in Einrichtungen häufig Gewalt, zeigt eine IfeS-Studie. Der neue BMASkurz fürBundesministerium für Arbeit und Soziales-Wegweiser „Gewaltschutz“ soll helfen – doch laut VdK-Präsidentin Verena Bentele reicht das ohne verbindliche Vorgaben nicht aus.

Menschen in Einrichtungen erleben häufig Gewalt
Das Institut für empirische Soziologie (IfeS) kam im Jahr 2024 in einer Externer Link:Studie zu dem Ergebnis, dass Menschen mit Behinderung in Einrichtungen und Werkstätten häufig Gewalt erleben. Der Wegweiser „Gewaltschutz“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMASkurz fürBundesministerium für Arbeit und Soziales), der im November 2025 erschienen ist, soll dem entgegenwirken.
Laut Externer Link:IfeS-Studie haben jeweils 28 Prozent der befragten Frauen und Männer in stationärer Betreuung in den zwölf Monaten vor der Befragung psychische Gewalt erlebt. 13 Prozent der Frauen und 20 Prozent der Männer berichteten von körperlicher Gewalt und 14 Prozent der Frauen und elf Prozent der Männer von sexueller Belästigung. Täterinnen und Täter sind meist selbst Betreute und nur selten Fachkräfte.
Wegweiser ist gute Basis, doch ohne bindende Wirkung
Zwar verpflichtet das Teilhabestärkungsgesetz seit dem Jahr 2021 die Leistungserbringer, Menschen mit Behinderungen im ambulanten und stationären Bereich vor Gewalt zu schützen. „Doch der Handlungsbedarf ist noch immer groß“
, so VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Daher hat ein Arbeitskreis, den das BMASkurz fürBundesministerium für Arbeit und Soziales ins Leben gerufen hat und an dem der VdK beteiligt ist, den Wegweiser „Gewaltschutz“ als Orientierungshilfe für Einrichtungen und Werkstätten erarbeitet. Die Mitglieder des Arbeitskreises empfehlen, spezifische Schutzkonzepte gemeinsam mit den betreuten Personen zu entwickeln und diese stärker über Gewalt und Hilfsangebote aufzuklären. Eine effektive Arbeit mit den Täterinnen und Tätern könnte dazu beitragen, Gewalt zu vermeiden. Zudem müsste Gewalt in der Aus- und Fortbildung der Fachkräfte stärker thematisiert und die Kooperation mit externen Hilfsangeboten weiter verbessert werden.
Der Wegweiser „Gewaltschutz“ ist eine gute Basis. Doch er hat keine bindende Wirkung, kritisiert Bentele. „Deshalb befürchten wir, dass er an der Situation der gewaltbetroffenen Menschen kaum etwas ändert. Solange die Einrichtungen nicht gesetzlich verpflichtet werden, Gewaltschutzkonzepte nach definierten Mindeststandards zu erarbeiten, bleibt er nur eine Alibi-Maßnahme.“
Wegweiser Gewaltschutz
Die Broschüre „Wegweiser Gewaltschutz“ des Arbeitskreises Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen fasst Ergebnisse zweier aktueller Studien zu Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen zusammen. Der Arbeitskreis wurde Ende 2024 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingerichtet. Darin arbeiten Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verbänden – darunter auch der Sozialverband VdK –, Wissenschaft, Praxis und Selbstvertretung zusammen. Gemeinsam entwickelten sie den Wegweiser, der zentrale Ansätze für Prävention, Intervention und Informationen zu Schutzmaßnahmen bündelt.
Externer Link:Zum Wegweiser Gewaltschutz auf der Website des BMAS

