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Mehr Gesundheitsleistungen vor Ort durch die Apothekenreform

Von: Kristin Enge

Mit dem "Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung" soll die wohnortnahe Versorgung mit Arzneimitteln sichergestellt werden. Was die Apothekenreform für die Menschen bedeutet, erklärt VdK-Gesundheitsexpertin Julie Rothe.

Eine Apotheke mit einem Aufsteller vor dem Eingang, der auf die Möglichkeit einer Grippeschutzimpfung hinweist. Das Schild trägt die Aufschrift Impfen: Hier in dieser Apotheke und zeigt ein Symbol einer Spritze und eines Impfstoff-Fläschchens.
© IMAGO / Ardan Fuessmann

Apotheken in Deutschland unter Druck

Die Apotheken in Deutschland stehen unter Druck: Seit Jahren geht ihre Zahl zurück. Vielerorts mangelt es an Fachkräften, und die Kosten für Personal, Bürokratie, Mieten und Energie steigen. Gleichzeitig werden die Menschen immer älter, sodass der Bedarf an Medikamenten sowie persönlicher Beratung weiter zunimmt.

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) will die Bundesregierung hier gegensteuern. Die ersten Neuerungen gelten seit Juli 2026. Sie sollen vor allem älteren Menschen, chronisch Kranken und Menschen mit Behinderung den Zugang zu Medikamenten und Gesundheitsleistungen erleichtern. „Für den VdK ist entscheidend, dass die Patientinnen und Patienten gut versorgt werden“, sagt Rothe.

Was dürfen die Apotheken jetzt?

Die Apotheken dürfen nun Blut abnehmen und Schnelltests anbieten, etwa auf Bindehautentzündung, Atemwegserkrankungen und Magen-Darm-Infektionen. Neben Grippeschutz- und Corona-Impfungen sind weitere Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen möglich, zum Beispiel gegen Tetanus und FSME. Zu den pharmazeutischen Dienstleitungen kommen mit Blutzucker- und Cholesterinmessungen zwei neue Angebote hinzu.

„Gerade in Regionen, in denen es wenige Arztpraxen gibt, können Apotheken das medizinische Angebot ergänzen. Sie dürfen aber die ärztliche Diagnose und Behandlung nicht ersetzen“, so Rothe.

Für chronisch Erkrankte wird es zukünftig leichter, ihre Medikamente zu erhalten, wenn sie kurzfristig keinen Arzttermin bekommen, erklärt die Expertin. Denn in bestimmten Fällen dürfen Apotheken ein verschreibungspflichtiges Medikament auch ohne aktuelles Rezept abgeben – jedoch nur in der kleinsten Packungsgröße. Die Voraussetzung ist, dass die behandelnde Arztpraxis die Langzeitmedikation in der elektronischen Patientenakte (ePA) vermerkt hat.

Beratung per Video

Neu ist auch die sogenannte Telepharmazie – eine pharmazeutische Beratung per Videoschalte: Davon sollen vor allem mobilitätseingeschränkte Patientinnen und Patienten profitieren. „Ein solches Angebot kann den Zugang zu Leistungen grundsätzlich erleichtern. Aber viele ältere Menschen und chronisch Kranke bevorzugen oft das persönliche Gespräch vor Ort, wenn es zum Beispiel um die Nebenwirkungen von Medikamenten geht“, betont Rothe.

Sie weist auch auf den größeren Spielraum hin, den Apotheken künftig im Fall von Lieferengpässen haben: Ist ein verordnetes Medikament nicht verfügbar, können sie es häufiger als bisher  üblich gegen ein gleichwertiges Präparat austauschen. Patientinnen und Patienten müssen dann nicht mehr verschiedene Apotheken aufsuchen.

VdK: Keine Apotheke ohne menschliches Personal

Um der Schließung von Apotheken entgegenzuwirken, sollen diese finanziell bessergestellt werden. Konkret bedeutet dies, dass sich der Festbetrag, den sie für jede abgegebene verschreibungspflichtige Arzneimittelpackung erhalten, erhöht. Auch die Notdienstpauschalen steigen. Für Apothekerinnen und Apotheker wird es zudem einfacher, Zweigstellen zu eröffnen und selbst die Öffnungszeiten festzulegen. 

Trotz der Verbesserungen sieht der VdK Fallstricke. „Auch künftig darf es keine Apotheken ohne menschliches Personal geben, und digitale Angebote dürfen den Austausch vor Ort nicht vollständig ersetzen. Die persönliche Beratung bleibt aus unserer Sicht für die Patientinnen und Patienten unverzichtbar“, stellt Rothe klar. Zudem muss die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen garantiert sein, wenn Apotheken die Gesundheitsleistungen erbringen.

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