Kürzere Fristen bei Verhinderungspflege: VdK startet Musterklagen
Der VdK stößt ein Musterstreitverfahren gegen eine neue Regelung an, die seit diesem Jahr gilt. Dabei geht es um die Kostenerstattung für Verhinderungspflege. Durch kürzere Fristen für Anträge können viele Pflegehaushalte Geld verlieren.

Kassen lehnten Erstattungsanträge ab
Wenn eine Pflegeperson vorübergehend zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit ausfällt, springt in bestimmten Fällen die Pflegekasse ein. Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 übernimmt sie die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege beziehungsweise Verhinderungspflege. Oft geht dabei der oder die Pflegebedürftige finanziell in Vorleistung und lässt sich die Kosten der Ersatzpflege im Nachgang von der Pflegekasse erstatten.
Der VdK hat in den vergangenen Monaten von seinen Mitgliedern Hinweise erhalten, dass Pflegekassen im Jahr 2026 Erstattungsanträge für Verhinderungspflege aus den Jahren 2022 bis 2024 abgelehnt haben. Die Grundlage dafür ist ein neues Gesetz (Externer Link:Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege), das seit dem 1. Januar 2026 gilt und die Erstattungsfrist für Kosten der Verhinderungspflege verkürzt.
Neuregelung ohne Übergangsregelung wirksam geworden
Früher wurden Kosten bis zu vier Jahre nach dem Entstehungsjahr erstattet, für geleistete Ersatzpflege im Jahr 2022 konnten beispielsweise bis Ende 2026 Anträge gestellt werden. Jetzt muss der Anspruch spätestens bis zum Ende des Folgejahres geltend gemacht werden.
Die Erstattung von Kosten aus dem Jahr 2024 war demnach nur noch bis 31. Dezember 2025 möglich. Kurz gesagt: Wer sich auf die seit 50 Jahren geltende Vier-Jahres-Verjährung verlassen hat, kann seit diesem Jahr bei der Kostenerstattung für Verhinderungspflege aus den Jahren 2022 bis 2024 plötzlich leer ausgehen.
Der VdK kritisiert, dass die Neuregelung zu den verkürzten Fristen ohne eine Übergangsregelung wirksam geworden ist. „Da zwischen der Verkündung am 29. Dezember 2025 und dem Inkrafttreten am 1. Januar 2026 mit nur zwei vollen Tagen ein sehr kurzer Zeitraum lag, hatten Betroffene quasi keine Reaktions- und Handlungsmöglichkeiten“
, erklärt der Leiter der Bundesrechtsabteilung des VdK, Holger Lange.
VdK geht gegen die unangemessene Fristverkürzung vor
Der VdK geht nun rechtlich gegen diese aus seiner Sicht unangemessene Verfahrensweise bei der Fristverkürzung vor, weil sie in Pflegehaushalten zu finanziellen Nachteilen führen kann. Er hat bereits mehrere Musterverfahren für VdK-Mitglieder angestoßen.
In einem Verfahren geht es dabei um eine minderjährige Person, die gepflegt werden muss. Weitere Musterklagen werden vorbereitet.
Fragen und Antworten für Betroffene
Holger Lange, Leiter der VdK-Bundesrechtsabteilung, beantwortet die wichtigsten Fragen für Betroffene:
Was soll ich tun, wenn ich Belege für Kosten der Verhinderungspflege zum Beispiel aus dem Jahr 2025 offen habe?
Holger Lange: Haben Sie Belege für die Verhinderungspflege noch nicht bei Ihrer Pflegeversicherung eingereicht, sollten Sie dies bis spätestens Ende des Jahres tun. Beachten Sie bitte, dass sich die Frist für die Einreichung nun so verkürzt hat, dass eine Erstattung nur noch bis zum Ende des folgenden Jahres möglich ist.
Haben Sie also zum Beispiel eine Rechnung aus April 2025, muss diese nunmehr noch bis zum Jahresende 2026 eingereicht und ein Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Pflegekasse gestellt werden.

Was sollten Pflegebedürftige jetzt konkret tun, wenn sie noch nicht eingereichte Rechnungen oder alte Ansprüche aus den Jahren 2022 bis 2024 haben?
Lange: Reichen Sie die offenen Rechnungen bei Ihrer Pflegekasse ein und beantragen Kostenerstattung. Werden diese für Kosten aus den Jahren 2022 bis 2024 abgelehnt, erheben Sie bei der Pflegekasse hiergegen innerhalb von einem Monat schriftlich Widerspruch und stellen anschließend das Widerspruchsverfahren mit Hinweis auf das Musterstreitverfahren des VdK ruhend.
Wie setzt sich der VdK für die Verbesserung der Situation ein?
Lange: Der VdK Deutschland führt momentan mehrere Musterstreitverfahren mit VdK-Mitgliedern, um gegen die verkürzte Zeit zur Einreichung von Belegen der Verhinderungspflege ohne eine entsprechende Übergangsfrist vorzugehen. Über den Ausgang des Verfahrens informieren wir Sie über die VdK-Zeitung und diese Website.