Kategorie Erfolgsgeschichte Sozialrecht Gesundheit

Krankenkasse übernimmt rückwirkend die Kosten für erfolgreichen Klinikaufenthalt

Von: Annette Liebmann

In einer Klinik erholte sich VdK-Mitglied Hildegard Weber von ihrer schweren Erkrankung. Die Kosten dafür wollte die Krankenkasse zuerst nicht übernehmen. Mithilfe des VdK erhielt Weber nun eine Nachzahlung von 2500 Euro.

Eine Frau liegt in einem Krankenhausbett, im Vordergrund ein Tropf
© IMAGO / Cavan Images

An vieles in dieser schweren Zeit kann sich Hildegard Weber nicht mehr richtig erinnern. Wegen einer Krebserkrankung musste sie im November 2021 aufwändig operiert werden und konnte danach kaum noch sprechen und schlucken. Bei der anschließenden Chemotherapie im Dezember 2021 und Januar 2022 ging es ihr noch einigermaßen gut, und sie stellte bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf eine Rehamaßnahme.
 

Rapide Verschlechterung

Doch während sie auf einen Rehaplatz wartete, verschlechterte sich ihr Zustand rapide. Schließlich beschloss ihre Familie auf Anraten des Hausarztes, sie in Kurzzeitpflege zu geben. Zwischenzeitlich hatte die Kasse jedoch die Rehamaßnahme genehmigt. Von der dreiwöchigen Kurzzeitpflege kam Hildegard Weber also direkt in die Rehaklinik, wo die Ärzte nach zwei Tagen feststellten, dass sie gar nicht rehafähig ist. Deshalb wurde sie zunächst in der nebenan gelegenen Klinik untergebracht.

„Von dort wollte man meine Mutter wieder nach Hause schicken. Aber mein 84-jähriger Vater hätte sie ja auch nicht versorgen können“, sagt Stiefsohn Thomas Weber*. „Ihr Gesundheitszustand war viel zu schlecht, sie konnte nicht mehr laufen und musste mit einer Sonde ernährt werden.“

Er fragte bei der Krankenkasse an, ob sie die Kosten für den Klinikaufenthalt übernehmen würde. Doch diese lehnte ab. „Dann haben wir entschieden, dass sie trotzdem dort bleibt, damit sie wieder gesund wird – auch wenn wir die Kosten dafür selber tragen müssen“, so Thomas Weber. „Und das war das Beste, was wir machen konnten.“ Denn in der Klinik geschah ein kleines Wunder: Hildegard Weber erholte sich zunehmend von der schweren OPkurz fürOperation und der Chemotherapie.

„Als sie eingeliefert wurde, hatten die Ärzte schon geglaubt, dass sie bald sterben wird oder dauerhaft ein Pflegefall bleibt“, erinnert sich Thomas Weber. „Aber als wir sie nach drei Wochen abgeholt haben, ist sie am Rollator rausgelaufen und hat vor Freude gestrahlt.“ In der Klinik hat sie auch begonnen, wieder feste Nahrung zu sich zu nehmen. „Ein paar Tage nach meiner Entlassung habe ich den Rollator in die Ecke gestellt und seither nicht mehr benutzt“, erzählt Hildegard Weber. Mittlerweile fährt sie wieder Auto und versorgt ohne Hilfe den Haushalt.

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Mehrmals abgelehnt

Thomas Weber hatte die Krankenkasse mehrmals schriftlich aufgefordert, die Kosten zu übernehmen. Diese hatte jedoch immer abgelehnt. Erst als sich der VdK einschaltete, wurde der Antrag rückwirkend bewilligt. VdK-Kreisgeschäftsführerin Christine Rieder hat den Fall bearbeitet. „Dass eine Kasse im Nachhinein die Kosten erstattet, ist eher ungewöhnlich“, räumt sie ein. „Ich habe bei dem Mitarbeiter an die Menschlichkeit appelliert. Schließlich handelt es sich hier um eine wirklich sinnvolle Behandlung, die der Kasse viele Folgekosten erspart.“

Hildegard Weber gibt zu: „Ich habe nicht mehr mit einer Kostenerstattung gerechnet. Umso größer war meine Freude.“ Und ihr Stiefsohn Thomas sagt: „Der lange Kampf hat sich gelohnt. Hut ab, VdK!“