
Kommentar: Rabenväter
Kinder sind etwas Wunderbares. Es ist umso trauriger, dass sie vor allem von ihren Vätern nicht selten als unzumutbare finanzielle Belastung betrachtet werden, wenn die Elternbeziehung auseinandergebrochen ist.

Für die dann oft alleinerziehenden Mütter beginnt ein zähes Ringen um Geld. Nicht für sich, sondern für die notwendigen Ausgaben für das gemeinsame Kind.
Wenn Väter nicht zahlen, muss Vater Staat einspringen. 2023 gaben Bund und Länder für Unterhaltsvorschüsse 3,2 Milliarden Euro aus. Das sind 500 Millionen Euro mehr als 2022.
Unterhaltsvorschuss müsste, wie der Name schon sagt, von dem nicht erziehenden Elternteil ans Jugendamt zurückgezahlt werden. Doch nur 17 Prozent dieser Gelder können erfolgreich wieder zurückgeholt werden. Das heißt also, 83 Prozent der Forderungen bleiben die meist männlichen Unterhaltspflichtigen dem Staat schuldig.

Es gibt viele Fälle, in denen die Finanzen des unterhaltspflichtigen Elternteils tatsächlich nicht ausreichen. Doch oft genug machen sich Väter ärmer, als sie sind. Zur Abwicklung solcher „Vermögensverschiebungen“, wie das so schön heißt, gibt es sogar spezielle Dienstleister, die Unterhaltsberatung anbieten. Auch beliebt ist die offizielle Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung, während inoffiziell das Einkommen schwarz aufgestockt wird. Jugendämter sind gegen solche Tricks von Rabenvätern so gut wie machtlos.
Ähnlich wie den Finanzämtern bei der Ahndung von Steuerbetrug fehlt den Behörden bei der Verfolgung von säumigen Unterhaltspflichtigen die personelle Ausstattung, um der Spur des Geldes zu folgen.
Für mich ist das Sozialbetrug in großem Stil und kein Kavaliersdelikt. Prozentual wird der Staat in diesem Bereich weitaus häufiger betrogen als beim Bürgergeld. Trotzdem bleibt der moralische Aufschrei aus.
Mir fehlt jedes Verständnis dafür, wenn sich Väter ihrer finanziellen Verantwortung entziehen, sie den Steuerzahlenden aufbürden und damit meistens davonkommen. Leidtragende sind die Kinder. Das sollte nicht länger geduldet werden.