
Kluge Köpfe für den Arbeitsmarkt
Seit Jahren kreisen die arbeitsmarktpolitischen Diskussionen um die Themen Fachkräftemangel und Demografie. Doch immer noch werden Arbeitskräfte mit Behinderung und ihre Potenziale nicht genügend gesehen und gefördert.

Schwerbehinderte werden bei Stellenbesetzungen übergangen
Die Arbeitslosenzahlen in Deutschland steigen. Im September 2025 lagen sie bei knapp unter drei Millionen. Hintergrund dieser Entwicklung ist der Abbau von Arbeitsplätzen etwa in der Automobil-Zulieferindustrie sowie allgemein die Veränderungen der Arbeitswelt hin zu immer mehr Digitalisierung. Etwa 185.000 aller arbeitslos gemeldeten Menschen haben eine Externer Link:Schwerbehinderung. Fünf Prozent mehr als im September 2024.
Gleichzeitig ruft die Wirtschaft weiterhin nach Fachkräften. Hier könnten Schwerbehinderte eigentlich punkten. Denn durchschnittlich sind arbeitslos gemeldete Menschen mit einer Schwerbehinderung besser qualifiziert und ausgebildet als die Gesamtheit der Arbeitnehmerschaft, heißt es aus der Bundesagentur für Arbeit. Dennoch kommen sie bei der Besetzung von Stellen viel seltener zum Zug.
VdK: Deutschland kann sich Verzicht auf kluge Köpfe nicht leisten
In der Gruppe aller erwerbsfähigen Schwerbehinderten liegt die Beschäftigungsquote bei 51,4 Prozent. Zum Vergleich: In der Gesamtbevölkerung liegt die Erwerbsbeteiligung bei 80 Prozent.
VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert: „Diese Lücke ist viel zu groß und wird sich angesichts der angespannten Arbeitsmarktsituation eher noch vergrößern. Das ist kontraproduktiv, denn Deutschland kann sich den Verzicht auf kluge Köpfe nicht leisten.“
Es gibt zwar Fördermöglichkeiten, aber diese greifen nach Beobachtung des Sozialverbands VdK nicht genug. „Unklare Trägerstrukturen und das Hin- und Herschieben von Verantwortlichkeiten bei der Finanzierung solcher Maßnahmen minimieren die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für die Betroffenen. Die oftmals fehlenden qualifizierten Beratungsstrukturen in den Jobcentern müssen dort verpflichtend aufgebaut werden“
, sagt Bentele. Dann sind die Anlaufstellen klar definiert und gut zu finden.
VdK fordert Rechtsanspruch auf stufenweise Wiedereingliederung
Gerade jetzt die Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung hintanzustellen, wäre angesichts der demografischen Entwicklung aus Sicht des VdK fatal. „90 Prozent der Behinderungen entstehen nach dem 50. Lebensjahr. Je älter der Bevölkerungsdurchschnitt wird, umso mehr Schwerbehinderte wird es geben. Es braucht wirksame Konzepte, um diese Menschen im Arbeitsmarkt zu halten“
, fordert Bentele. Auch öffentlich geförderte Beschäftigungsmöglichkeiten wären für Betroffene eine Option zur Teilhabe.
„Arbeitgeber müssen stärker in die Pflicht für Prävention genommen werden“
, so Bentele. Immer noch wird das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) von Unternehmen zu wenig genutzt, um erkrankte oder schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betrieb zu halten.
Der VdK fordert für alle Beschäftigten mit und ohne Behinderung einen Rechtsanspruch auf stufenweise Wiedereingliederung nach mehr als sechswöchigen Erkrankungen und nach Rehabilitationsmaßnahmen. Ohne ein angebotenes BEM-Verfahren sollten Kündigungen von Schwerbehinderten nicht wirksam sein. Zudem müssten die Rechte der Externer Link:Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben gestärkt werden.




