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Kassen zahlen Cannabisblüten nicht mehr

Von: Lisa John

Seit Inkrafttreten der Krankenkassenreform im Sommer bekommen Patientinnen und Patienten medizinische Cannabisblüten nicht mehr auf Rezept. Für viele Betroffene ist das ein schwerwiegender Einschnitt.

Ein Arzt schreibt etwas auf einen Block. Neben ihm auf dem Schreibtisch sind kleine Behälter mit medizinischem Cannabis in Form von Cannabisblüten.
© Africa Studio – stock.adobe.com

Mit Cannabisblüten erfolgreich gegen chronische Schmerzen

Nadine und Frank Osterloh sind verzweifelt. Ungewissheit plagt das Ehepaar seit klar ist, dass sie ihre Therapie mit Cannabisblüten nicht fortsetzen können. Die 48-jährige Nadine Osterloh leidet seit Jahren an Arthrose, einer chronischen Schmerzstörung und einer depressiven Erkrankung. Im Jahr 2024 hatte sie mit dem VdK geklagt und erwirkt, dass ihre Krankenkasse die Kosten für eine Therapie mit Cannabis übernimmt.

Das ist nun Vergangenheit. Nadine Osterloh ist den Tränen nah, als sie beschreibt, was ihr jetzt bevorsteht: „Ich werde das Haus kaum noch verlassen können. Die Schmerzen werden immer schlimmer. Ich habe Albträume und dadurch Schlafmangel.“

Cannabisblüten nur noch als Privatrezept

Seit 1. August dürfen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nur noch für cannabishaltige Rezepturen wie Cannabisextrakt oder Dronabinol als Tropfen oder Kapseln übernehmen. Voraussetzung dafür ist ein vorangegangener sechsmonatiger Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel, das nicht ausreichend gewirkt hat. 

Cannabisblüten können grundsätzlich nur noch als Privatrezept verordnet werden. Die ÄnderungenExterner Link: infolge des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes verschärfen aus Sicht des Sozialverbands VdK die schwierige Situation von Schmerzpatientinnen und -patienten deutlich.

Verena Bentele steht mit vor der Brust verschränkten Armen an eine Wand gelehnt, blickt ernst zur Seite.

 Das Patientenwohl muss an erster Stelle stehen. Therapien dürfen nicht aus Kostengründen wegfallen.

Verena Bentele, VdK-Präsidentin

Andere Therapien längst ausgeschöpft

Viele Patientinnen und Patienten, die mit Cannabisblüten behandelt werden, haben jahrelange Versuche mit anderen Mitteln längst hinter sich. Nadine Osterlohs Ehemann, Frank Osterloh, leidet an Polyneuropathie, einer Erkrankung des peripheren Nervensystems, bei der mehrere Nerven gleichzeitig geschädigt sind. Vier Jahre lang hat der 52-Jährige diverse Therapieansätze ausprobiert, bis ihm Cannabisblüten verschrieben wurden. „Das hat endlich geholfen“, sagt er. „Die Schmerzen waren dadurch nicht weg, aber ich konnte mit ihnen gut leben.“

Auch Nadine Osterloh wurde vorher mit anderen Medikamenten behandelt – darunter das Opioid Tilidin, von dem sie abhängig wurde. „Meine Frau überlegt jetzt, damit wieder anzufangen, weil sie keine Cannabisblüten mehr bekommt. Das macht mir große Angst“, sagt Frank Osterloh.

Für das Ehepaar Osterloh ist der Wegfall der Therapiemöglichkeit mit Cannabisblüten ein schwerer Schlag. Mit ihrem Arzt wollen sie nun besprechen, wie es weitergeht. „Wir sehen keine wirkliche Alternative zu den Blüten“, sagt Frank Osterloh. Ein Privatrezept sei für das Ehepaar zu teuer, andere Mittel würden ihnen nicht helfen.

VdK kritisiert die Änderung scharf

Laut der Externer Link:Bayerischen Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen haben im Jahr 2024 rund 330.000 Menschen in Deutschland medizinisches Cannabis auf Rezept bekommen. Vor allem Patientinnen und Patienten mit schweren chronischen Leiden, wie etwa Nervenschmerzen, Muskelkrämpfe oder Angststörungen, profitieren von den Blüten. Die im Cannabis enthaltenen Stoffe THC und CBD wirken schmerzlindernd, muskelentspannend, entzündungshemmend sowie angst- und krampflösend.

Der VdK kritisiert das Vorgehen der Bundesregierung scharf. „Hier wurden Sparvorgaben der Krankenkassen über ärztliche Therapie- und medizinische Entscheidungshoheit gesetzt. Dies führt dazu, dass viele Patientinnen und Patienten leiden“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Das Patientenwohl muss an erster Stelle stehen. Therapien dürfen nicht aus Kostengründen wegfallen.“

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