
Jobcoaching – gezielte Unterstützung für mehr Inklusion im Arbeitsleben
Durch ein Jobcoaching können Menschen mit Behinderung bei der Einarbeitung in Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt werden. Ziel ist der Erhalt eines bestehenden Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses.

Anlässe für ein Jobcoaching
Das Jobcoaching soll dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besser und langfristig Fuß fassen. Es kommt in Betracht, wenn die standardmäßige Einarbeitung durch den Arbeitgeber und die Unterstützungsleistungen des Integrationsfachdienstes nicht ausreichen.
Anlässe für ein Jobcoaching können verlangsamtes Arbeiten, Leistungseinbußen in Zusammenhang mit einer Behinderung, Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit oder der Wiedereinstieg nach einer Erkrankung sein. Das Coaching ist für einen Zeitraum in der Regel von sechs bis zwölf Monaten ausgelegt.
Vermittlung arbeitsplatzbezogener Kenntnisse
Es sieht vor, kleinschrittig arbeitsplatzbezogene Kenntnisse individuell zu vermitteln und bei der Integration ins Team zu unterstützen. Voraussetzung ist, dass Unternehmen und Arbeitnehmende sich einig sind, dass ein Jobcoaching eine sinnvolle Maßnahme ist.
Es ist als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben im neunten Sozialgesetzbuch verankert. Die Maßnahme richtet sich an Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit besonderem Unterstützungsbedarf.
Jobcoaching: Drei Fragen an ...
Dorothee Czennia ist Referentin für Behindertenpolitik beim VdK. Zum Thema Jobcoaching beantwortet sie drei Fragen:
Seit 1. Januar 2024 ist Jobcoaching als offizielle Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben im § 49 SGB IX verankert. Ist das neu?
Nicht ganz. Elemente von Jobcoaching gab es schon zuvor – etwa in der Unterstützten Beschäftigung oder im Budget für Arbeit. Neu ist aber: Jobcoaching ist jetzt klar gesetzlich geregelt und wird als konkretes Förderinstrument im SGBkurz fürSozialgesetzbuch IX benannt. Die zuständigen Kostenträger haben sich auf Inhalte, Voraussetzungen und Qualitätsstandards geeinigt. Das schafft mehr Klarheit und bessere Zugänglichkeit.

Warum ist die gesetzliche Verankerung wichtig?
Jobcoaching richtet sich an Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf – und an ihr betriebliches Umfeld. Ziel ist es, gemeinsam Lösungen für Herausforderungen im Arbeitsalltag zu finden. Es geht um nachhaltige Inklusion, nicht nur um kurzfristige Förderung. Unternehmen, Kolleginnen und Kollegen sowie ggf. Berufsschulen werden aktiv einbezogen.
Was unterscheidet Jobcoaching von einer Arbeitsassistenz?
Jobcoaching ist zeitlich befristet und hilft bei Einarbeitung, Teamintegration oder bei Problemen am Arbeitsplatz. Es stärkt die Selbstständigkeit und fördert den Erhalt des Jobs.
Die Arbeitsassistenz hingegen unterstützt dauerhaft mit konkreten Unterstützungsleistungen, die aufgrund der Behinderung nicht (vollständig) selbst ausgeführt werden können – z. B. bei körperlichen Tätigkeiten oder der Bedienung von Geräten. Sie handelt auf Anweisung der Person mit Behinderung, welche aber die Kernaufgaben des Berufs selbst erledigt.
Mehr zum Jobcoaching
Weiterführende Informationen bietet die hier verlinkte “Leistungsbeschreibung zur Förderung eines Jobcoachings nach dem SGBkurz fürSozialgesetzbuch IX”: Externer Link:Website der Bundesagentur für Arbeit