Kategorie Aktuelle Meldung Behinderung Nachteilsausgleich

Hindernisse im Studium überwinden: Nachteilsausgleiche für Studierende

Von: Jörg Ciszewski

Studierende mit Beeinträchtigungen können an Universitäten und Hochschulen Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen

Ein junger Mann mit einem gelben Sweatshirt und einem Rucksack, der im Rollstuhl sitzt, vor einem Universitätsgebäude.
© jes2uphoto - stock.adobe.com

Mehr Studierende mit einer Beeinträchtigung

Rund 16 Prozent der Studierenden haben eine Beeinträchtigung, die ihnen das Studium erschwert. Das können körperliche, psychische oder chronische Erkrankungen sein, aber auch Legasthenie, ADHS oder Autismus. Hochschulen sind verpflichtet, gleichberechtigte Teilhabe sicherzustellen. Nachteilsausgleiche sind ein Instrument, um mögliche Barrieren abzubauen.

Die Zahl der Studierenden mit einer Beeinträchtigung ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Während 2011 acht Prozent angaben, eine studienerschwerende Beeinträchtigung zu haben, waren es im Jahr 2021 bereits 16 Prozent. 65 Prozent der genannten Beeinträchtigungen entfallen auf psychische Erkrankungen.

Für viele der Betroffenen bedeutet dies, dass sie die zeitlichen und formalen Anforderungen eines Studiums nicht im vorgesehenen Rahmen erfüllen können. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, individuelle Nachteilsausgleiche zu gewähren.

Maßnahmen werden individuell entschieden

Welche Maßnahmen im Einzelnen sinnvoll und erforderlich sind, wird jeweils individuell entschieden. Unterstützung erhalten die Betroffenen durch spezielle Beratungsangebote für Studierende und Studieninteressierte mit einer Behinderung, chronischen Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen. Solche Beratungsstellen gibt es an allen staatlichen Hochschulstandorten. Betroffene Studierende haben einen Anspruch auf angepasste Studien- und Prüfungsbedingungen

Dieser ergibt sich unter anderem aus der UN-Behindertenrechtskonvention, dem Grundgesetz und dem Hochschulrahmengesetz und soll sicherstellen, dass sie ihr Studium unter fairen Bedingungen absolvieren können. In der Praxis kann ein Nachteilsausgleich beispielsweise bedeuten, dass Studierende mit Lese-Rechtschreib-Störung bei einer Prüfung mehr Zeit erhalten. Ebenso könnten zusätzliche Pausen während einer Prüfung gewährt werden. Auch Fristverlängerungen für Haus- oder Abschlussarbeiten sind unter Umständen möglich. 

BAföG-Verlängerung möglich

In der Regel müssen Studierende dafür einen entsprechenden Antrag beim Prüfungsausschuss ihrer Fakultät stellen. Um die Beeinträchtigung nachzuweisen, ist ein geeignetes Attest erforderlich. Auch bei der Berechnung des BAföG werden besondere Lebenssituationen von Studierenden mit Beeinträchtigungen berücksichtigt. Sie können unter Umständen höhere Vermögensfreibeträge geltend machen. Grundsätzlich liegt der Freibetrag für alleinstehende Studierende über 30 Jahre bei 45.000 Euro, für unter 30-Jährige bei 15.000 Euro.

Verzögert sich das Studium infolge einer Behinderung, kann zudem eine Verlängerung der BAföG-Förderung beantragt werden. Zusatzkosten für Mehrbedarfe deckt das BAföG jedoch nicht ab. Studierende können dafür ergänzende Sozialleistungen beantragen, etwa für Kommunikations- oder Studienassistenz sowie für beeinträchtigungsbedingt höhere Wohnkosten. Diese können als „Leistungen zur Teilhabe an Bildung“ im Rahmen der Eingliederungshilfe von den Trägern übernommen werden.