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Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen: Unterstützung muss alle erreichen

Von: Kristin Enge

Der Bericht „Bundeslagebild zur Gewalt gegen Frauen“ des Bundeskriminalamts zeigt, dass die Opferzahlen bei nahezu allen Arten von Delikten ansteigen. Das Gewalthilfegesetz soll die Versorgung Betroffener verbessern.

Eine Frau sitzt mit abgewandtem Gesicht am Boden, streckt in einer abwehrenden Geste ihre Hand aus.
© AungMyo – stock.adobe.com

Hilfsangebote für Gewaltopfer fehlen

Wenn eine Frau und ihre Kinder Gewalt erfahren, brauchen sie Unterstützung: etwa jemanden, der zuhört und berät oder einen Platz im Frauenhaus. Auch medizinische Versorgung, Hilfe für die Kinder, bei der Wohnungssuche oder bei finanziellen Fragen sowie langfristige Begleitung können nötig sein. Hier braucht es passende Angebote, die ineinandergreifen.

Doch daran fehlt es an vielen Orten. Obwohl das erste Frauenhaus bereits am 1. November 1976 in Deutschland eröffnet wurde, bestehen die Versorgungslücken auch 50 Jahre später noch fort.

Versorgung könnte weiterhin Flickenteppich bleiben

Wie das im Februar 2025 in Kraft getretene Externer Link:Gewalthilfegesetz die Lücken schließen kann, hängt maßgeblich von der Umsetzung auf Landesebene und der Ausgestaltung der Landesausführungsgesetze ab. Derzeit erfassen die Bundesländer Bedarfe und vorhandene Strukturen und erarbeiten Entwicklungspläne. Ab 1. Januar 2027 sind die Länder verpflichtet, ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Hilfesystem sicherzustellen.

In den einzelnen Ländern sind die Prozesse unterschiedlich weit fortgeschritten, erklärt Müşerref Tanrıverdi, Leiterin der Externer Link:Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt am Deutschen Institut für Menschenrechte. „Nur wenige Länder haben die Ausführungsgesetze bisher erlassen, etwa Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.“

Da das Gewalthilfegesetz Spielräume lässt, befürchtet die Expertin, dass die Landesgesetze nicht umfassend und kohärent genug ausgestaltet werden. Bedürfnisse bestimmter Betroffenengruppen würden dann nicht ausreichend berücksichtigt. Schon heute zeichnet sich ab, dass die Länder etwa bei der Definition von Zielgruppen und Anspruchsberechtigten und bei der Prävention unterschiedliche Wege gehen. „Aktuell scheint es so, als würde die Versorgungslandschaft weiterhin ein Flickenteppich bleiben“, sagt Tanrıverdi.

Strukturen ausbauen, vereinheitlichen und verbessern

Ein bedarfsgerechtes und flächendeckendes Hilfesystem „muss allen Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt zur Verfügung stehen“, so die Expertin. Dazu gehören Angebote für Frauen mit Behinderung oder mit Kindern, für geflüchtete, ältere oder pflegebedürftige Frauen, Frauen im ländlichen Raum oder ohne Ausweispapiere. 

Es braucht neben qualifiziertem Fachpersonal und geeigneten Räumlichkeiten etwa auch rollstuhlgerechte Zugänge, Beratung in leichter Sprache und schriftliche Kontaktmöglichkeiten. Zudem ist eine rund um die Uhr erreichbare Rufbereitschaft erforderlich.

Auch die Finanzierung muss gesichert sein – laut Gewalthilfegesetz liegt diese bei den Ländern. Der Bund wird sich anteilig beteiligen. Manche Kommunen ziehen sich laut Tanrıverdi mit dem Blick auf die Zuständigkeit der Länder jetzt aus der Verantwortung zurück. Dadurch drohen neue Versorgungslücken. „Die Umsetzung des Gesetzes darf nicht zu einem Kampf für den Erhalt des Bestands führen, sondern muss bestehende Strukturen ausbauen, vereinheitlichen und verbessern“, sagt Tanrıverdi. Ab 1. Januar 2032 haben gewaltbetroffene Frauen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung.

Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“

Das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ kann auf der Website des BKA heruntergeladen werden: 

Externer Link:Zur BKA-Website

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