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Heimkosten steigen weiter – VdK: Länder müssen für Entlastung sorgen

Von: Bettina Schubarth

Die Eigenbeteiligung für Pflegeheimkosten sind von Juli 2024 bis Juli 2025 bundesweit deutlich gestiegen. Damit setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort.

Blick in einen Raum in einem Pflegeheim, mehrere Menschen mit Rollstühlen sitzen an Tischen, im Vordergrund sieht man ein Rad eines Rollators
© IMAGO / photothek / Ute Grabowsky

Eigenbeteiligung im Schnitt 3108 Euro monatlich

Laut Verband der Ersatzkassen (vdek) ist die Eigenbeteiligung im ersten Jahr des Externer Link:Pflegeheimaufenthalts im Schnitt von monatlich 2871 auf 3108 Euro gestiegen. Das entspricht 8,3 Prozent. Als Gründe werden höhere Personalkosten und allgemeine Preissteigerungen genannt, die umgelegt werden.

Alleine 507 Euro zahlen Pflegebedürftige im Bundesdurchschnitt für Investitionskosten. „Wir fordern die Bundesländer auf, endlich ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Übernahme der Investitionskosten nachzukommen“, erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Wenn ein Unternehmen ausbildet, fallen außerdem Ausbildungskosten an. Bis zu 134 Euro zahlen Bewohnerinnen und Bewohner dafür pro Monat. „Auch hier appellieren wir an die Länder und den Bund, diese Kosten zu übernehmen. So wird Ausbildung honoriert, und Pflegebedürftige werden entlastet“, sagt Bentele.

Die Kosten steigen überall, variieren aber in den Ländern. Die höchste Eigenbeteiligung im ersten Heimjahr hat Baden-Württemberg mit 3400 Euro, die niedrigste Sachsen-Anhalt mit 2595 Euro.

Zwei ältere Frauen sitzen in einem Pflegeheim an einem Tisch. Eine Altenpflegerin in einem pinken Poloshirt beugt sich über sie, legt die Arme um beide Damen.
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Wie setzen sich die Pflegeheimkosten zusammen?

Der Umzug in ein Pflegeheim ist kein leichter Schritt. Vorher muss die Finanzierung geklärt werden. Wir informieren, wie sich Pflegeheim-Kosten zusammensetzen.

VdK fordert Anpassungen auch in der ambulanten Pflege

Der VdK kritisiert, dass die Entwicklung der Preise für ambulante Pflege nicht zentral erfasst wird. Laut Rückmeldungen der Mitglieder laufen auch hier die Kosten aus dem Ruder. Sozialhilfe wird in der ambulanten Pflege wegen komplizierter Beantragung und höherer Hürden nur selten in Anspruch genommen. 

„De facto bedeutet das eine reduzierte Inanspruchnahme ambulanter Leistungen. Damit drohen Unterversorgungen und noch größere Belastungen für pflegende Angehörige“, warnt Bentele. Der VdK fordert eine dynamisierte Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung für ambulante Versorgung, um Kostensteigerungen aufzufangen.

Pflegegrad falsch eingestuft?

Der Sozialverband VdK berät und unterstützt seine Mitglieder bei allen Fragen rund um die Pflegeversicherung – etwa bei der Beantragung eines Pflegegrads und beim Einlegen eines Widerspruchs.