
Grundrente bleibt verbesserungswürdig
Die Grundrente startete am 1. Januar 2021, ausgezahlt wurde sie erst Monate später. Bis heute gibt es Nachteile: Nach Ansicht des Sozialverbands VdK sind insbesondere Ehepaare benachteiligt. Worum geht es dabei?

Klage vor dem Bundessozialgericht erfolglos
Vor kurzem hat sich das Bundessozialgericht mit der Externer Link:Grundrente beschäftigt. Eine verheiratete Klägerin bezog Altersrente und hätte allein gerechnet den Zuschlag aufgrund langjähriger Berufstätigkeit bekommen.
Allerdings führte die Anrechnung des zu versteuernden Einkommens ihres Ehemanns dazu, dass der Zuschlag nicht gewährt wurde. Sie fühlte sich gegenüber unverheirateten Paaren benachteiligt, bei denen die Einkommen nicht verrechnet werden. Doch ihre Klage wurde von allen Instanzen bis zum Bundessozialgericht abgewiesen. Der VdK hatte sich von Anfang an gegen die Einkommensprüfung ausgesprochen, um solche Ungerechtigkeiten zu vermeiden, aber auch wegen der enormen Bürokratiekosten (Externer Link:mehr lesen).
Zuschlag durchschnittlich 97 Euro im Monat
Mit der Grundrente sollen Rentnerinnen und Rentner bessergestellt werden, die lange gearbeitet, dabei aber unterdurchschnittlich verdient und daher relativ niedrige Altersbezüge haben. Häufig ist der Grundrentenzuschlag jedoch keine relevante Verbesserung, da er oft sehr niedrig ausfällt. Ende 2024 betrug der Zuschlag laut Deutscher Rentenversicherung Bund im Schnitt 97 Euro im Monat. Im Extremfall ist es sogar nur ein Cent mehr.
Etwa 1,4 Millionen Grundrentenzuschläge wurden am 31. Dezember 2024 bezahlt. Bei insgesamt mehr als 26 Millionen Renten entspricht dies einer Quote von 5,4 Prozent. Demnach bekommt etwa jede 19. Person mit gesetzlicher Rente einen Grundrentenzuschlag.
Einkommensprüfung verursacht hohe Kosten
Wären nur die Zeiten von Rentenbeitragszahlungen sowie die Höhe der Rente relevant für einen Zuschlag, hätten im Jahr 2024 rund 2,75 Millionen Personen einen Grundrentenzuschlag bekommen. Doch knapp die Hälfte davon fiel durch die Einkommensprüfung.
Nach wie vor verursacht die Prüfung hohe Verwaltungskosten. Im Jahr 2023 waren es 107 Millionen Euro. Die Deutsche Rentenversicherung Bund betont jedoch, dass die Kosten unter anderem durch Optimierung der Verfahren niedriger als geplant ausfallen.
Die Bundesregierung hat eine Rentenkommission eingesetzt, die Anfang des Jahres ihre Arbeit aufgenommen hat. Diese soll auch prüfen, wie die Grundrente zu einer armutsfesten Mindestrente für langjährige Beitragszahlende weiterentwickelt werden kann. Der Sozialverband VdK wird sich hier mit konstruktiven Vorschlägen einbringen.
