Grad der Behinderung: Das Wichtigste auf einen Blick
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Definition und Einstufung des GdB
Der Grad der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) beschreibt, wie stark gesundheitliche Beeinträchtigungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränken, unabhängig von der Ursache. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt – ab einem GdBkurz fürGrad der Behinderung von 50 gilt man als schwerbehindert.
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Feststellung und Gesamt-GdB
Der GdBkurz fürGrad der Behinderung wird auf Antrag durch ärztliche Gutachten ermittelt und berücksichtigt alle vorliegenden Beeinträchtigungen im Zusammenspiel. Dabei werden die GdBkurz fürGrad der Behinderung der einzelnen Beeinträchtigungen nicht addiert, sondern nach ihren kombinierten Auswirkungen bewertet.
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Rechte und Nachteilsausgleiche
Menschen mit einem GdBkurz fürGrad der Behinderung haben Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche, wie zum Beispiel steuerliche Vergünstigungen oder den besonderen Kündigungsschutz ab einem GdBkurz fürGrad der Behinderung von 50. Auch Personen mit einem GdBkurz fürGrad der Behinderung ab 30 können unter bestimmten Voraussetzungen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, um ähnliche Nachteilsausgleiche zu erhalten.