Auf einen Blick
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Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
Ab einem GdBkurz fürGrad der Behinderung von 50 gilt man als schwerbehindert. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen mit einem GdBkurz fürGrad der Behinderung von 30 oder 40 einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.
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Auswirkung der Gleichstellung
Gleichgestellte behinderte Menschen haben den besonderen Kündigungsschutz wie schwerbehinderte Menschen. Aber: Nicht alle Nachteilsausgleiche, die schwerbehinderte Menschen haben, gelten auch für gleichgestellte Menschen.
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Gleichstellung beantragen
Betroffene, bei denen die Voraussetzungen für die Gleichstellung zutreffen, können einen Antrag bei ihrer Arbeitsagentur am Wohnort stellen.