Kategorie Aktuelle Meldung Rente

Gerüchteküche rund um die Rente

Von: Julia Frediani

Der Sozialverband VdK entlarvt Halbwahrheiten und Lügen über die gesetzliche Alterssicherung, die viele Mitglieder verunsichern.

Jemand hält beide Hände mit den Handflächen nach oben, in jeder Hand liegt ein Schild: Links ein rotes mit der Aufschrift "Fake", rechts ein blauens mit der Aufschreift "Fact"
Fake oder Fact – Falschmeldung oder Fakt? Der VdK hat beim Thema Rente genauer hingeschaut. © IMAGO / Panthermedia / Berit

Über soziale Medien und Messenger-Dienste werden gezielt Falschinformationen verbreitet, um die gesetzliche Rentenversicherung (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung) schlecht zu machen oder um Angst zu verbreiten. Der VdK hat sich einzelne Gerüchte genauer angesehen.

Gerücht 1: Die gesetzliche Rente ist pleite. Daher braucht es hohe staatliche Zuschüsse.

Seit Einführung der gesetzlichen Externer Link:Rente Ende der 1950er-Jahre finanziert sie sich zu einem Viertel aus Steuermitteln und zu drei Vierteln aus den Löhnen beziehungsweise den Beiträgen der Versicherten und ihrer Arbeitgeber. An diesem Verhältnis hat sich seit Jahrzehnten kaum etwas geändert. Weder das Verhältnis von Beitragseinnahmen zu Steuereinnahmen ist aus dem Ruder gelaufen noch das Verhältnis der Rentenausgaben zum Bruttoinlandsprodukt, also dem erwirtschafteten Wohlstand. 

Mit Bundeszuschüssen werden nicht die Finanzen der Rentenversicherung aufgebessert oder Defizite ausgeglichen. Sie dienen der Finanzierung der nicht-beitragsgedeckten Leistungen durch den Bund. Dieser bestellt Externer Link:Reha, Externer Link:Mütterrente und die Anerkennung von Ausfallzeiten, dafür muss er auch bezahlen. Das macht er nur ungenügend – wie auch in der Kranken- und Pflegeversicherung

Der Sozialverband VdK fordert deshalb: Gesamtgesellschaftliche Leistungen müssen vom Bund aus Steuermitteln übernommen werden.

Gerücht 2: Die Rente wird mit einem Lebensnachweis ausgezahlt.

Das stimmt so nicht. Nachrichten suggerieren, dass alle Rentnerinnen und Rentner zur Sicherung ihrer Rente einen sogenannten Lebensnachweis erbringen müssen. 

Um Millionen Renten zuverlässig auszuzahlen, braucht die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung natürlich die Information, ob die berechtigte Person noch lebt. Das geschieht in der Regel automatisch über die Meldebehörden. In Deutschland lebende Rentnerinnen und Rentner müssen keinen Lebensnachweis erbringen. 

Personen, die in Deutschland leben, aber ihr Bankkonto im Ausland haben, sind davon ausgenommen und müssen hier aktiv werden. Das gilt auch für viele Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland – allerdings nicht alle: Von den rund 1,7 Millionen Renten, die die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung ins Ausland zahlt, wird für rund 1,2 Millionen Bezieherinnen und Bezieher der Lebensnachweis über einen behördlichen Datenabgleich erbracht.

Gerücht 3: Schwerbehinderte verlieren wichtige Rentenvorteile. Es drohen plötzliche Kürzungen.

Die Regelaltersgrenze, der Zeitpunkt, zu dem man regulär in Altersrente gehen kann, wird schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Dies gilt gleichermaßen für Menschen mit einer Externer Link:Schwerbehinderung. Diese schrittweise Erhöhung ist ein längst bekannter Prozess. Im Jahr 2026 wird diese Übergangsphase mit dem Jahrgang 1964 abgeschlossen sein. Gerüchte von plötzlichen Kürzungen sind daher als Panikmache zu bewerten. 

Wer die Voraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllt, kann frühestens ab 62 Jahren mit Abschlägen ab dem Jahr 2026 in Rente gehen. Abschlagsfrei kann ab dem Jahrgang 1964 mit 65 Jahren die Rente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch genommen werden.

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Gerücht 4: Renten müssen nicht versteuert werden.

Das stimmt so nicht. Ein Teil der Renten unterliegt der Steuerpflicht. Seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz: Renten werden von Jahr zu Jahr seither stärker besteuert, die Beiträge für die Altersvorsorge dafür immer weniger. Die Höhe der Besteuerung hängt davon ab, wann jemand in den Ruhestand geht. Wer ab dem Jahr 2058 in Rente geht, wird seine Rente vollständig versteuern. 

Ab kommendem Jahr gilt: 84 Prozent der Rente unterliegen der Steuerpflicht. Beiträge zu Altersvorsorgeverträgen und der gesetzlichen Rente können bis zu einem Höchstbetrag (2025: 29.344 Euro) zu 100 Prozent von der Steuer abgesetzt werden.
 

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