
Geringere Rentenansprüche: Mütter bei Rente benachteiligt
Westdeutsche Mütter der Geburtsjahrgänge 1952 bis 1959 haben erheblich geringere Rentenanwartschaften als gleichaltrige Frauen ohne Kinder. Das ist das Ergebnis einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).

Mütterrente gleicht Nachteile nur teilweise aus
Je mehr Kinder Frauen dieser Generation aus Westdeutschland auf die Welt gebracht haben, desto geringer sind ihre Rentenansprüche heute. Im Gegensatz dazu liegen die Rentenansprüche ihrer Altersgenossinnen in Ostdeutschland über den Ansprüchen von kinderlosen Frauen.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt: „Diese Zahlen zeigen, dass die
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die Benachteiligung von Müttern nur zum Teil ausgleicht. Die Mütterrente muss um einen Rentenfreibetrag in der Grundsicherung ergänzt werden, damit auch Frauen in Altersarmut von der Anhebung profitieren. So kann es eine Anerkennung für die Lebensleistung der Frauen werden, die wegen der Kindererziehung auf vieles verzichten mussten.“
Wichtig: familienfreundliche Strukturen
Der sogenannte „Motherhood Pension Gap“ (auf Deutsch: Rentenunterschied zwischen Müttern und kinderlosen Frauen) liegt in Westdeutschland bei minus 26 Prozent, in Ostdeutschland bei plus 35 Prozent. Hauptursache ist, dass ostdeutsche Frauen zu DDR-Zeiten und nach der Wende häufiger vollzeitbeschäftigt waren.
Bentele erklärt weiter: „Für die heutige Elterngenerationen ist es wichtig, dass endlich flächendeckend familienfreundliche Strukturen in der Kinderbetreuung und in der Arbeitswelt entstehen, damit erwerbstätige Mütter nicht zur Teilzeitarbeit gezwungen werden. Negative Anreize wie abgabenfreie Minijobs und das Ehegattensplitting müssen reformiert und durch einen Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeit ergänzt werden.“