
Fettabsaugung als Kassenleistung: Krankenkasse übernimmt Kosten bei Lipödem
Gute Nachrichten für Frauen mit Lipödem: Voraussichtlich ab 2026 übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine Liposuktion (Fettabsaugung), beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Juli.

Anforderungen für Kostenübernahme werden gesenkt
Bislang wurden die Kosten für diese Operation erst in einem sehr fortgeschrittenen Stadium von der Krankenkasse übernommen. Das wird sich nun ändern: Mit dem Externer Link:Beschluss des G-BA werden die Anforderungen gesenkt, unter denen Betroffene eine operative Fettentfernung in Anspruch nehmen können.
Beispielsweise muss vor einer Operation eine konservative Therapie erfolglos durchgeführt worden sein. Außerdem muss der Body-Mass-Index (BMI) der Patientinnen unter 35 liegen. Ansonsten muss zunächst dieser hohe BMI und die damit verbundene Fettleibigkeit (Adipositas) behandelt werden.
Fettgewebsreduktion ist konservativer Therapie überlegen
Diese aktuelle Entscheidung des G-BA basiert auf einer neuen Studie, in der nachgewiesen wurde, dass die operative Fettgewebsreduktion der konservativen und nicht-operativen Behandlung mit Kompression und Lymphdrainage überlegen ist. Die konservative Therapie kann nur Symptome mindern, eine bestehende Fettvermehrung aber nicht mehr beeinflussen.
Noch ist der Beschluss nicht endgültig in Kraft getreten. Das Bundesgesundheitsministerium muss ihn innerhalb von zwei Monaten prüfen. Es müssen auch Regelungen für angemessene stationäre und ambulante Vergütungen gefunden werden.
Info: Lipödem
Ein Lipödem ist eine chronisch verlaufende Erkrankung, die sich durch eine Verteilungsstörung des Fettgewebes an Armen und Beinen äußert. Die Erkrankung verursacht nicht nur starke Schmerzen und Schweregefühl, sondern beeinträchtigt häufig erheblich die Lebensqualität der betroffenen Frauen.
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