
Europäischer Protesttag am 5. Mai: Ohne Barrieren und Diskriminierungen
Jedes Jahr am 5. Mai gehen die Menschen auf die Straße, um für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zu protestieren. Auch der Sozialverband VdK fordert, in der kommenden Legislatur wichtige Vorhaben umzusetzen.

Teilhabe von Menschen mit Behinderung immer noch eingeschränkt
„Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden“
heißt es im Grundgesetz. Doch Barrieren und Diskriminierungen schränken die gleichberechtigte Teilhabe von Externer Link:Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft ein.
Menschen ohne Behinderung besuchen selbstverständlich Kinos oder Restaurants, sie suchen sich eine Arztpraxis aus, gehen einkaufen oder verreisen. Wer eine Behinderung hat, scheitert bei diesen Alltäglichkeiten oft daran, dass Rampen oder Fahrstühle, Blindenschrift, akustische Signale, Leichte Sprache und vieles mehr fehlen.
Das wird sich erst ändern, wenn auch die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Externer Link:Barrierefreiheit verpflichtet werden. „Barrierefreiheit ist die Basis dafür, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt teilhaben können“
, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Sie fordert, dass private Anbieter mindestens angemessene Vorkehrungen im Einzelfall treffen müssen.
Bentele dringt auch darauf, dass alle Bahnhöfe barrierefrei werden. Der Umbau darf nicht länger davon abhängig gemacht werden, ob dort 1000 Reisende pro Tag unterwegs sind. Barrierefreie Bahnhöfe sind gerade für die Menschen im ländlichen Raum wichtig.
Zudem muss die Bundesregierung grundsätzlich mehr gegen die Externer Link:Diskriminierung Älterer beziehungsweise von Menschen mit Behinderung oder Erkrankung tun. Sie erleben häufiger Diskriminierungen bei der Arbeits- oder Wohnungssuche, bei Versicherungen, beim Zugang zu Finanzdienstleistungen oder durch die Digitalisierung. Der VdK fordert eine längst überfällige Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGGkurz fürAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz). „Die Benachteiligung wegen Behinderung, Erkrankung und wegen des Alters muss endlich wirksam per Gesetz verboten werden“
, sagt Bentele.

Behinderung im Arbeitsleben: SBV und BEM stärken
Obwohl Menschen mit Behinderung häufig gut qualifiziert sind, liegt ihre Arbeitslosenquote über dem Durchschnitt. Sie sind zudem länger arbeitslos. Deshalb fordert der VdK, die Externer Link:Schwerbehindertenvertretungen (SBV) weiter zu stärken. „Sie sind für die Eingliederung und Sicherung der Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderung unverzichtbar. Die Politik muss die Grenze für die Freistellung der SBV senken: Diese muss schon gelten, wenn die SBV in Betrieben 50 schwerbehinderte Beschäftigte betreut“
, so Bentele.
Zudem fordert der VdK, das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) zu stärken und einen Rechtsanspruch auf eine „stufenweise Wiedereingliederung“
für alle Beschäftigten einzuführen. Diese muss für die Beschäftigten freiwillig bleiben und darf zu keinen Nachteilen führen. Gerade mit dem Blick auf den Arbeitskräftemangel müssen Arbeitgeber das Potenzial des BEM nutzen, um Beschäftigte in ihren Betrieben zu halten.