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Ende einer Übergangslösung: Künftig kommen EM-Rente und Zuschlag in einer Zahlung aufs Konto

Von: Kristin Enge/Annette Liebmann

Von Juli 2024 bis November 2025 erhielten viele Empfängerinnen und Empfänger einer Erwerbsminderungsrente (EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente) zwei Zahlungen auf ihr Konto: die EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente und einen Zuschlag. Diese werden nun zusammengeführt.

Nahaufnahme eines Rentenbescheids mit markiertem Text ‚Ihre monatliche Rente beträgt‘, umgeben von Euro-Münzen und einer Brille im Vordergrund.
© Stockfotos-MG – stock.adobe.com

Rente und Zuschlag werden zusammengelegt

Ab Dezember überweist die Rentenversicherung den Rentenbetrag und den Zuschlag erstmals in einer Summe. Der Zuschlag wird direkt in die Rente integriert, indem die sogenannten persönlichen Entgeltpunkte erhöht werden. Laut Deutscher Rentenversicherung erhalten die Berechtigten einen Rentenbescheid über diesen Betrag.

Zudem vergleicht die Rentenversicherung die Beträge, die sie in den Monaten November und Dezember ausgezahlt hat. Hat sie zu wenig überwiesen, gleicht sie den Fehlbetrag aus. Umgekehrt wird es aber keine Rückforderungen geben – sie sind per Gesetz ausgeschlossen.

Die Regelung gilt auch für Personen, die eine Witwen- oder Waisenrente aus einer EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente beziehen oder eine Altersrente, die direkt im Anschluss an eine EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente gezahlt wurde.

Zuschlag kann als Einkommen angerechnet werden

Bei der Externer Link:Witwen- und Witwerrente werden eigene Einkünfte wie Arbeitslohn oder eine Altersrente angerechnet. Hier wird ein Freibetrag in Höhe von derzeit 1076,86 Euro pro Monat berücksichtigt, bei Witwen und Waisen, die Kinder haben, fällt er höher aus. Der Anteil des eigenen Einkommens, der über dem Freibetrag liegt, wird zu 40 Prozent angerechnet. „Der Zuschlag zählt nun als fester Bestandteil der Rente und kann als Einkommen angerechnet werden. Bei Grundsicherung und Wohngeld wurde das schon vor Dezember 2025 so gehandhabt“, erklärt Michael Popp, Fachreferent für Rente im Sozialverband VdK. 

Die Bundesregierung plant einen zusätzlichen Sockelbetrag für erwerbstätige Hinterbliebene, um vor allem Geringverdienende besserzustellen. Das begrüßt der Sozialverband VdK. 

Warum es den Zuschlag überhaupt gibt

Den Externer Link:Zuschlag zur EM-Rente hatte die Bundesregierung im Jahr 2022 für EM-Rentnerinnen und -Rentner beschlossen, deren Rentenbeginn in den Jahren 2001 bis 2018 lag. Wer zwischen 1. Januar 2001 und 30. Juni 2014 in Rente ging, erhielt 7,5 Prozent. Bei Rentenbeginn zwischen 1. Juli 2014 und 31. Dezember 2018 waren es 4,5 Prozent. 

Seit 2018 werden neue EM-Renten berechnet, als hätten Betroffene bis zum regulären Rentenalter weiter durchschnittliche Beiträge gezahlt. Wer zwischen 2001 und 2018 in EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente gegangen ist, war davon ausgeschlossen. Externer Link:Dagegen hatte der VdK geklagt, und die Bundesregierung hatte mit einem Zuschlag reagiert.

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