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Elektronisches Rezept und elektronische Patientenakte bald für alle

Von: Christina Liebeck

Heute hat der Bundestag das Digitalgesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) beschlossen. Damit sollen das elektronische Rezept (E-Rezeptkurz fürelektronisches Rezept) und die elektronische Patientenakte (ePA) flächendeckend im Alltag der Patientinnen und Patienten ankommen.

Ein großer Glasbehälter in einer Apotheke, gefüllt mit Werbegeschenken mit der Aufschrift "E-Rezept? Vor Ort in Ihrer Apotheke einlösen"
© IMAGO / Arnulf Hettrich

E-Rezept: Ab 2024 für Ärzte verpflichtend

Viele Versicherte kennen es jetzt schon von ihrer Arztpraxis: Rezepte werden dort nicht mehr auf Papier ausgehändigt, sondern direkt auf der Versichertenkarte hinterlegt. Mit der Karte kann dann das Rezept in der Apotheke ausgelesen und das Medikament ausgehändigt werden. Das E-Rezeptkurz fürelektronisches Rezept ist also bereits im Einsatz, aber nicht überall. 

Mit dem heutigen Beschluss soll nun die Digitalisierung im deutschen Gesundheitssystem weiter vorangetrieben, das E-Rezeptkurz fürelektronisches Rezept zum etablierten Standard werden: Ab dem 1. Januar 2024 wird das E-Rezeptkurz fürelektronisches Rezept für Ärztinnen und Ärzte verpflichtend. Das bedeutet, dass sie ab dem kommenden Jahr ihre Verordnungen für verschreibungspflichtige Medikamente digital vornehmen müssen. Ausnahmen sind Betäubungsmittel, diese können erst ab 2025 mit dem E-Rezeptkurz fürelektronisches Rezept verschrieben werden, Heil- und Hilfsmittel sogar erst ab 2027. 

Die Vorteile des E-Rezepts: Es ist fälschungssicher, spart Zeit und Wege, Wechselwirkungen zwischen Medikamenten können leichter erkannt werden, Folgeverschreibungen werden einfacher und auch für die Apotheken wird die Handhabung unkomplizierter. 

ePA: Ab 2025 für alle – außer bei Widerspruch

Ab Anfang 2025 soll die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Patientinnen und Patienten verfügbar sein. Die Akte ist nicht neu – es gibt sie schon seit 2021. Allerdings nutzen bislang nur etwa ein Prozent der gesetzlich Versicherten Patientinnen und Patienten die elektronische Patientenakte. Ein Grund dafür: Patientinnen und Patienten mussten sich selbst aktiv für die Nutzung entscheiden, die Registrierung war aufwändig. Das soll sich ändern, denn ab 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA erhalten, es sei denn, sie widersprechen aktiv (Opt-out). Informationen sollen die Versicherten vorab von ihren Krankenkassen erhalten. 

Die ePA enthält lebenslang alle Gesundheitsdaten, etwa zu Vorerkrankungen, Laborbefunden oder Neben- und Wechselwirkungen der verordneten Medikamente. Das soll unter anderem die Kommunikation zwischen den Arztpraxen, Krankenhäusern und Therapeuten vereinfachen. In Notfallsituationen kann es Leben retten, wenn alle wichtigen Informationen sofort verfügbar sind. Eine Schnittstelle zum Organspendeausweis ist geplant. 

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