Die BGG-Enttäuschung: VdK verlangt Nachbesserungen vom Parlament
Nach monatelanger Verzögerung hat das Kabinett im Februar die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGkurz fürBehindertengleichstellungsgesetz) beschlossen. Der Entwurf enthält Verschlechterungen und bleibt deutlich hinter den Forderungen des Sozialverbands VdK zurück.

Gesetzentwurf ist eine vertane Chance
Der Verband fordert, die Privatwirtschaft viel stärker in die Pflicht zu nehmen und zu gewährleisten, dass die Rechte von Menschen mit Externer Link:Behinderung durchgesetzt werden.
Ein Kritikpunkt ist die Beschränkung der Sanktions- und Klagemöglichkeiten im Entwurf. Dies erschwert Betroffenen den Zugang zu Gerechtigkeit und bietet kaum Verbesserungen zur aktuellen Situation.
VdK-Präsidentin Verena Bentele bringt es auf den Punkt: „Der Gesetzentwurf ist enttäuschend und eine vertane Chance. Barrierefreiheit betrifft weit mehr als die über 13 Millionen Menschen mit Behinderung in unserem Land, etwa Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen und Eltern mit Kinderwagen. Ganz zu schweigen von Millionen älterer Menschen, deren Zahl aufgrund des demografischen Wandels zunimmt.“
Der VdK appelliert an das Parlament, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten. Er fordert, die UN-Konvention voll umzusetzen, damit Barrierefreiheit kein leeres Versprechen bleibt.