
Entgelttransparenzrichtlinie: Deutschland bremst
Gleichwertige Arbeit wird noch immer nicht gleich bezahlt. Durch Vorgaben aus dem EU-Recht soll die bestehende Gesetzgebung verschärft werden, damit faire und transparente Bezahlung besser durchgesetzt werden kann.

Entgelttransparenzrichtlinie soll mehr Gerechtigkeit schaffen
Im Jahr 2025 klaffte noch immer eine Lohnlücke von durchschnittlich 16 Prozent zwischen den Geschlechtern in Deutschland. Dabei trat 2017 bereits das Entgelttransparenzgesetz in Kraft. Das Gesetz hat deutliche Schwächen: So gilt der Auskunftsanspruch über Gehaltsstrukturen und Vergleichsgehälter nur für Beschäftigte in mittleren und großen Betrieben. In der Praxis ist der Effekt deshalb begrenzt – nur wenige Frauen nahmen ihre Rechte in Anspruch.
Eine EU-Vorgabe mit dem sperrigen Namen „Entgelttransparenzrichtlinie“ soll für Verbesserungen sorgen. Anhand von Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen müssen Gehaltsunterschiede nun objektiv erklärbar werden.
Schon vor dem Vorstellungsgespräch soll ein Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne sichtbar sein. Und auch die Frage nach dem bisherigen Verdienst wird verboten – eine Praxis, die Frauen bisher systematisch benachteiligt hat, weil frühere Niedriglöhne auf diese Weise fortgeschrieben wurden.
VdK fordert rasche Umsetzung – auch für kleinere Unternehmen
Für Frauen reichen die Folgen weit über den monatlichen Gehaltszettel hinaus. Ein höherer Verdienst stärkt die gesamte soziale Absicherung: Krankengeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld und Rente berechnen sich auf Einkommensbasis. Mehr Lohngerechtigkeit bedeutet deshalb weniger Altersarmut und mehr eigenständige Existenzsicherung.
Der Sozialverband VdK fordert, die Richtlinie schnell und ambitioniert in nationales Recht umzusetzen und auch auf kleinere Unternehmen anzuwenden, weil sie ein wichtiger Schritt zu mehr Gleichstellung ist.
Der VdK kritisiert, dass die Regierung die Beseitigung des Lohnunterschieds nicht entschlossen angeht. Deutschland muss die Richtlinie bis zum 7. Juni umsetzen – bislang liegt noch kein Gesetzentwurf vor.

