
Der lange Streit um ein Liegerad für ein Kind mit Down-Syndrom
Bereits seit fünf Jahren kämpft Marion Bars dafür, dass die Krankenkasse die Kosten für ein Liegerad für ihren schwerbehinderten Sohn übernimmt. Doch selbst nach einer erfolgreichen Klage durch den VdK Bayreuth bleibt die Kasse hart.

Langer Streit mit der Krankenkasse um ein Hilfsmittel
Vor Marion Bars stapeln sich Unterlagen. Auf dem Wohnzimmertisch liegen ablehnende Schreiben der Krankenkasse, die sich über fünf Jahre angesammelt haben. Um ein Liegerad für ihren Sohn Balthasar hat sich ein langer Streit mit der Krankenkasse entfacht, der noch nicht ausgestanden ist.
Im Herbst 2020 hat Marion Bars für ihren damals zwölfjährigen Sohn bei der Kasse beantragt, dass diese die Kosten für ein Liegerad übernimmt. Während es für andere Jugendliche ohne weiteres möglich ist, selbstständig Eisdiele oder Bolzplatz zu erreichen, ist Balthasar Bars in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt: „Bedingt durch die Trisomie 21, hat er verschiedene Schwierigkeiten, die das Gehen für ihn zum Kraftakt machen. Deshalb bleibt er oft lieber im Haus“
, erklärt die Mutter.
Kasse: Liegerad ist nicht notwendig
Als Balthasar noch jünger war, hatte er ein Kinderdreirad, erzählt Marion Bars. Als ihm dieses zu klein wurde, suchten die Eltern nach Alternativen und stießen auf ein Liegerad, das als Hilfsmittel anerkannt ist. „Wir haben so ein Modell ausgeliehen und festgestellt, dass Balthasar damit sehr gut zurechtkommt. Es hat den Vorteil, dass der Schwerpunkt tief liegt, und er somit keine Gleichgewichtsprobleme hat.“
Außerdem sind die Räder des Liegerads nach innen geneigt. Dadurch kann er kleine Kanten und Bordsteine leichter bewältigen, ohne zu kippen. „Mit einem solchen Liegerad hätte Balthasar die Chance, bei Unternehmungen mit anderen dabei zu sein“
, ist sich die Mutter sicher.
Doch die Kasse lehnte den Antrag ab. Sie hielt ein Liegerad nicht für notwendig. Sie behauptete außerdem, dass der Jugendliche das Liegerad nicht unbeaufsichtigt nutzen kann, ohne sich selbst oder andere zu gefährden.
VdK legt Klage ein
Marion Bars wandte sich an den VdK, der Widerspruch einlegte. Ihr Gegenargument: Ihr Sohn kann das Gefährt zwar nicht ohne Begleitung nutzen, damit aber wenigstens auf geschlossenen Plätzen sowie Forst- und Radwegen fahren. Wenn er regelmäßig mit dem Liegerad trainiert, ist damit zu rechnen, dass er dann irgendwann auch am Straßenverkehr teilnehmen kann.
Doch die Kasse beharrte auf ihrem Standpunkt, argumentierte, dass Fahrradfahren nicht zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehört und lehnte den Widerspruch entgegen ärztlicher Gutachten ab.
Daraufhin reichte die Externer Link:VdK-Bezirksgeschäftsstelle in Bayreuth im März 2022 Klage ein. Diese übermittelte der Kasse auch Videos, die dokumentierten, dass Balthasar das Liegerad gut beherrscht.
In der Folgezeit verzögerte sich das Verfahren, und so dauerte es drei Jahre, bis in der Sache endlich entschieden wurde. Auf einen Vergleich ließ sich die Kasse nicht ein.
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Zermürbend: Kasse hat Berufung eingelegt
Die zuständige Richterin war von der Darstellung der Familie Bars überzeugt: Am 3. Februar 2025 verurteilte sie die Kasse dazu, die Kosten für ein Liegerad für Balthasar zu übernehmen, da das Hilfsmittel ihm als Behinderungsausgleich dient.
Der heute 17-jährige Jugendliche muss sich jedoch weiter in Geduld üben: Im August hat die Krankenkasse mitgeteilt, dass sie gegen das Urteil Berufung eingelegt hat. Ein weiteres zermürbendes Schreiben auf dem Dokumentenstapel. „Unser Fall zeigt, wie Gelder mit Gerichtsverfahren verbrannt und Familien mit
Externer Link:Kindern mit Behinderung
im Stich gelassen werden“
, kritisiert Marion Bars.
Das Vorgehen der Behörde ist auch Oberfrankens VdK-Bezirksgeschäftsführerin Andrea Stühler-Holzheimer unverständlich: „Das ist bitter für Familie Bars und vor allem für Balthasar. Wir werden nicht aufgeben“
, verspricht sie, „denn der VdK setzt sich als starker Sozialverband mit aller Kraft auch weiterhin für die Familie ein“
.