
Bewegungstrainer für schwerbehinderte Jugendliche durchgesetzt
Sophie Conrad hatte bei der Geburt eine Hirnblutung und leidet deshalb an einer Cerebralparese – einer Bewegungsstörung. Mit Unterstützung des VdK haben die Eltern erreicht, dass die Krankenkasse einen besonderen Bewegungstrainer bezahlt.

Wir hatten mit dem VdK einen starken Partner und Experten. Jemanden, der auf Augenhöhe mit der Krankenkasse kommuniziert.
Therapien, die den Alltag erleichtern
Die heute 15-Jährige Sophie hat Pflegegrad 4 und wird immer auf Hilfe angewiesen sein. Epileptische Anfälle, Lähmungserscheinungen, eine unzureichende Ausbildung der Hüftpfannen und eine linksbetonte Spastik sind nur einige Details ihrer umfangreichen Krankenakte. Sophie kann auch nicht richtig sprechen.
Das Mädchen ging in eine Kinderkrippe und einen Inklusionskindergarten. Mittlerweile ist sie in der Körperbehindertenschule in Nürnberg. In drei Jahren wird die Schule beendet sein. Ihre Eltern sind immer auf der Suche nach Therapien, die ihrer Tochter und ihnen etwas Erleichterung im Alltag verschaffen.
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Schnellere Verbesserungen durch das Training
Während eines Aufenthalts in der Schön Klinik Vogtareuth probierte das Mädchen den sogenannten Innowalk aus, eine Art Stepper. „Sie wird auf dem Gerät angegurtet und vom Sitz in den Stand gebracht, wo sie Laufbewegungen machen kann“
, erklärt Mutter Silke Conrad. Durch das Training mit dem Gerät kam es schnell zu Verbesserungen.
„Plötzlich ging der Positionswechsel vom Rollstuhl auf einen normalen Stuhl oder ins Auto viel besser“
, erzählt sie. „Sophie hat sich selbst gedreht. Das hatte sie vorher lange Zeit nicht mehr gemacht. Anscheinend nimmt sie durch das Training mit dem Gerät ihre Beine wieder besser wahr und es erfolgt ein gezielter Muskelaufbau“
, sagt Silke Conrad. „Das war für uns ein Aha-Erlebnis.“
Für die Eltern war klar, dass sie den „Innowalk“ dauerhaft für ihre Tochter haben wollten. Es dauerte zwei Jahre, bis sie die Bewilligung der Krankenkasse bekamen. Erst die fachkundige Betreuung des Sozialverbands VdK brachte die Wende.
Erst mit VdK-Hilfe Kostenübernahme durchgesetzt
Sozialrechtsvertreter Tino Keller von der Externer Link:VdK-Bezirksgeschäftsstelle Mittelfranken in Nürnberg war mit der Krankenkassenstreitsache betraut. Er erzählt, dass die Eltern zunächst selbstständig versucht hatten, das Gerät von der Krankenkasse zu bekommen. Mit Bescheid vom 12. Juni 2024 wurde der „Innowalk“ als Hilfsmittel allerdings abgelehnt. Der eingelegte Widerspruch der Eltern brachte auch keinen Erfolg. Die Krankenkasse erachtete das Hilfsmittel als nicht notwendig und verwies darauf, dass Leistungen zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen.
Daraufhin beauftragten die Eltern den VdK mit der Angelegenheit. „Mit Klageschrift vom 16. Dezember 2024 wurde der Fall zur richterlichen Überprüfung eingereicht“
, so Keller. Ausschlaggebend war, dass dieses Heil- und Hilfsmittel ärztlicherseits befürwortet wurde, um eine Bewegungstherapie des hochgradig behinderten jungen Mädchens zu gewährleisten. Der VdK reichte aussagefähige ärztliche Gutachten ein. „Es konnte nachgewiesen werden, dass alle anderen medizinischen Behandlungsmöglichkeiten keinen spürbaren Effekt hatten und die krankheitsbedingte Immobilität von Sophie nicht positiv beeinflussten“
, sagt Keller.
Am 23. Oktober 2025 wurde das Hilfsmittel schließlich von der Krankenkasse bewilligt. „Wir hatten mit dem VdK einen starken Partner und Experten. Jemanden, der auf Augenhöhe mit der Krankenkasse kommuniziert“
, resümiert Silke Conrad.




