Bei Anruf der Krankenkasse: Ruhe bewahren
Nicht selten kommt es vor, dass Patienten, die Krankengeld beziehen, von den Mitarbeitern ihrer Krankenkasse angerufen und bedrängt werden. Der Sozialverband VdK rät, die Ruhe zu bewahren und sich an den VdK zu wenden.
Fragwürdige Methoden bei manchen Krankenkassen
Wird ein Arbeitnehmer in Deutschland krank, erhält er in der Regel sechs Wochen lang eine sogenannte Lohnfortzahlung. In dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber das Gehalt ganz normal weiter. Danach springt die Krankenkasse mit dem sogenannten Krankengeld ein, das mit 70 Prozent des Bruttogehalts, höchstens aber 90 Prozent des Nettoeinkommens niedriger liegt.
Die Auszahlung von Krankengeld ist teuer. Um Kosten zu sparen, wenden einige gesetzliche Kassen fragwürdige Methoden an. Sie rufen die kranken Mitglieder an und setzen sie unter Druck. Auch VdK-Mitglied Simon K. (Name von der Redaktion geändert) aus Bayern kann davon berichten. Der 58-Jährige ist seit Herbst 2019 wegen einer Depression krankgeschrieben. Nur zwei Monate nach seiner Erkrankung bekam er den ersten Anruf von der DAKkurz fürDAK-Gesundheit. „Der Mitarbeiter hat mich gefragt, wie es weitergehen soll. Ich habe ihm gesagt, dass ich seit mehreren Wochen auf einen Arzttermin warte, den ich nicht früher bekommen konnte“, erzählt er.
Versicherte fühlte sich von der Kasse bedroht
Im Februar kam der zweite Anruf. Wieder die Frage, wie es weitergehen soll. K. bat den Mitarbeiter, nicht mehr anzurufen. Dieser entgegnete, dann müsse man eben anders vorgehen. „Das klang wie eine Drohung“, sagt K. Kurze Zeit später erhielt sein Hausarzt einen Brief mit der Aufforderung, K.’s Krankschreibung näher zu begründen. Im April bekam auch K. Post von der Krankenkasse. Diese teilte ihm mit, sein Anspruch auf Krankengeld sei ab sofort erloschen, weil der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDKkurz fürMedizinischer Dienst der Krankenversicherung) in einem Gutachten nach Aktenlage zu dem Schluss gekommen ist, dass K. arbeitsfähig sei. Wörtlich hieß es: „Wir raten Ihnen, dieses Schreiben umgehend bei der Arbeitsagentur vorzulegen und Leistungen zu beantragen.“ K. war so niedergeschlagen, dass er im Bezirkskrankenhaus Hilfe suchte.
VdK-Tipp: Mitwirkungspflicht lässt sich auch schriftlich erfüllen
„Diese unangenehmen Telefonate, bei denen Druck ausgeübt wird, erleben wir immer wieder“, weiß Hannah Gierschik, Referentin für Gesundheitspolitik beim VdK Deutschland. Vor allem Menschen, die länger krankgeschrieben sind, seien davon betroffen. Rein rechtlich sind Versicherte nicht verpflichtet, am Telefon persönliche Informationen an ihre Krankenkasse herauszugeben.
Es gibt zwar eine Mitwirkungspflicht, diese lässt sich aber auch schriftlich erfüllen. Ohnehin dürfen die Kassen viele Fragen nicht stellen. Dies ist die Aufgabe des MDKkurz fürMedizinischer Dienst der Krankenversicherung. „Egal, was die Krankenkassen am Telefon sagen: Geben Sie keine Informationen über den Gesundheitszustand heraus, stimmen Sie keinem Krankengeldmanagement zu, nehmen Sie Widersprüche nicht zurück und kündigen Sie nicht Ihren Job“, rät Gierschik.