Kategorie Aktuelle Meldung Gesundheit

Achtung bei Doctolib-Terminen: Suche kann zu teurem Selbstzahlertermin führen

Von: Kristin Enge

Viele Patienten nutzen Doctolib, um einen Kassen-Termin zu vereinbaren. Ein Gericht rügte nun wegen Irreführung: Nutzer landen bei teuren Selbstzahlerterminen, der Hinweis kommt zu spät. Was das Urteil bedeutet und worauf Sie achten müssen.

Ein Screenshot der Website von Doctolib, davor ein Smartphone, auf dem der Doctolib-Schriftzug zu sehen ist.
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Trotz Filter werden Privatpraxen-Termine angeboten

Das Online-Portal Doctolib wurde wegen Irreführung von gesetzlich Versicherten bei der Buchung ärztlicher Termine verurteilt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte Externer Link:vor dem Landgericht geklagt und Recht bekommen.

Gesetzlich Versicherte können bei Doctolib gezielt nach für sie verfügbaren Terminen suchen. Dazu müssen sie in den Filtereinstellungen den Punkt „Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“ auswählen. Dennoch werden ihnen immer wieder Termine in Privatpraxen angeboten, die sie selbst zahlen müssten. Diese Vorgehensweise hat das Landgericht Berlin nun als irreführend bewertet (Aktenzeichen: Externer Link:52 O 149/25).

Urteil noch nicht rechtskräftig

„Wer speziell nach Terminen für gesetzlich Versicherte sucht, erwartet zu Recht, dass nur Praxen vorgeschlagen werden, die über die Krankenkasse abrechnen und vom Patienten kein Geld verlangen“, sagt Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin beim vzbv. Ärgerlich ist, dass Doctolib erst kurz vor der Buchung anzeigt, dass es sich um Selbstzahlertermine handelt – wenn Praxis und Termin bereits ausgewählt wurden.

Das Landgericht Berlin ist der Auffassung, dass dieser Warnhinweis viel zu spät komme, teilt der vzbv mit. Patientinnen oder Patienten seien bereits dazu verleitet worden, sich einen konkreten Terminvorschlag bei einer Privatpraxis anzusehen. 

Um nicht erneut nach einem neuen Termin suchen zu müssen, sei es möglich, dass sie diesen Privattermin wählen und damit verbundene Nachteile in Kauf nehmen. Das Urteil ist laut vzbv noch nicht rechtskräftig. Doctolib hat Berufung eingelegt.

Der vzbv hat festgestellt, dass eine solche Praxis auf Terminplattformen oft üblich ist. Dort würden immer wieder Arzttermine angezeigt, die nicht verfügbar, nicht passend oder kostenpflichtig sind. Er fordert deshalb verbraucherfreundliche Mindeststandards, die kommerzielle Arztterminportale erfüllen sollen.

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