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Acht-Stunden-Tag steht auf der Kippe

Von: Jörg Ciszewski

Die Bundesregierung plant eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, um Unternehmen zu entlasten. Eine solche Reform könnte schwerbehinderte Beschäftigte in einem besonderen Maß belasten.

Ein altmodischer Wecker vor gelbem Hintergrund; die angezeigte Uhrzeit ist 8 Uhr
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Wöchentliche Höchstarbeitszeit statt täglicher Obergrenze

Der Acht-Stunden-Tag könnte bald Geschichte sein. Statt einer täglichen Obergrenze von bislang acht oder in Ausnahmefällen zehn Stunden pro Tag soll die Möglichkeit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit eingeführt werden. Ziel ist es laut Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, insbesondere Unternehmen aus der Tourismusbranche stärker zu entlasten, Bürokratie abzubauen und den Arbeitsmarkt zu flexibilisieren. 

Das Bundeskabinett hatte das Vorhaben im Rahmen der Nationalen Tourismusstrategie verabschiedet. Noch in diesem Jahr soll die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes umgesetzt werden. Die Regelung würde branchenübergreifend für alle Betriebe gelten.

Warum kritisiert der VdK den Vorschlag?

Der Sozialverband VdK sieht diesen Vorstoß sehr kritisch. „Mit den Plänen werden die Rechte von Menschen mit Behinderung gefährdet“, erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele. 

Bisher können Beschäftigte mit einer  Schwerbehinderung verlangen, nicht mehr als acht Stunden am Tag arbeiten zu müssen. Diese Regelung soll sie vor zu langen täglichen Arbeitszeiten schützen. Tarifliche oder arbeitsrechtliche Regelungen sind dabei irrelevant. Dieses Recht gilt unabhängig von der Branche oder dem individuellen Arbeitsvertrag und zielt darauf ab, eine Überbeanspruchung schwerbehinderter Beschäftigter zu verhindern.

Der VdK befürchtet, dass die Bundesregierung diesen vorbeugenden Schutz abschwächt, wenn sie von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umstellt. „Ohne verbindliche tägliche Obergrenze müssten individuelle Lösungen für Externer Link:schwerbehinderte Beschäftigte ausgehandelt werden. Diese Situation könnte zu einer Rechtsunsicherheit führen“, befürchtet Bentele. 

Sie verweist zudem auf mögliche schwere gesundheitliche Folgen der geplanten Flexibilisierung der Arbeitszeiten für Externer Link:Menschen mit Behinderung. „Wir fordern, dass die tägliche Acht-Stunden-Grenze erhalten bleibt. Bei einer Wochenregelung müsste der Gesetzgeber eine behinderungsgerechte Gestaltung der täglichen Arbeitszeit für schwerbehinderte Beschäftigte vorsehen, die in jedem Fall rechtssicher ist“, fordert Bentele.

Auch vonseiten der Gewerkschaften hagelt es Kritik an den Vorschlägen. Laut der DGBkurz fürDeutscher Gewerkschaftsbund-Vorsitzenden Yasmin Fahimi sind sie „ein erneuter Angriff auf humane Arbeitszeiten“

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