Das Wichtigste auf einen Blick
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Widerspruch bei Ablehnung
Wenn die Krankenkasse einen Antrag ablehnt, können Versicherte innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen – dabei sollte die Frist genau beachtet und der Versand idealerweise per Einschreiben erfolgen.
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Begründung und Unterlagen
Ein gut begründeter Widerspruch, idealerweise mit ärztlichen Unterlagen und Kontaktdaten, erhöht die Erfolgschancen; die ausführliche Begründung kann auch nachgereicht werden. Der VdK hilft seinen Mitgliedern dabei.
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Weitere Schritte bei Ablehnung
Lehnt die Kasse auch nach dem Widerspruch ab, kann innerhalb von vier Wochen Klage erhoben werden – das Gerichtsverfahren ist kostenfrei, sollte aber mit juristischer Beratung begleitet werden, etwa durch den Sozialverband VdK.