Kategorie Soziale Gerechtigkeit Armut & Umverteilung

VdK fordert grundlegende Reform der Erbschaftsteuer

  • Verena Bentele: „Erbschaftsteuer muss so ausgestaltet sein, dass sie sozial gerecht ist“
  • Menschen, die viel Vermögen vererbt oder geschenkt bekommen, müssen stärker belastet werden

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Montag (12. Oktober) und Dienstag (13. Oktober) zwei Fälle zur Erbschaft- und zur Schenkungsteuer. Die Verfahren werden im politischen Berlin mit Spannung erwartet, denn je nach Urteil könnte Karlsruhe die bisherige Regelung der Erbschaftsteuer sogar ganz verwerfen. „Eine gerechtere Erbschaftsteuer ist dringend notwendig“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele dazu. „Die derzeitige Regelung führt zu sozialer Ungerechtigkeit."

Jedes Jahr werden in Deutschland Vermögen im Umfang von etwa 300 bis 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt – Tendenz steigend. Wer erbt, ist allerdings ungleich verteilt: Die reichsten zehn Prozent erhalten etwa die Hälfte des vererbten Vermögens, Westdeutsche profitieren stärker als Ostdeutsche, Männer erben mehr als Frauen. „Die Erbschaftsteuer muss so ausgestaltet sein, dass sie sozial gerecht ist. Es kann nicht sein, dass wohlhabende Menschen viel größere steuerliche Vorteile haben als alle anderen. Wer viel hat, kann auch mehr abgeben“, sagt Bentele.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine der wenigen Möglichkeiten, große Vermögen überhaupt zu besteuern und damit für mehr Verteilungsgerechtigkeit zu sorgen. Im deutschen Steuersystem wird ihr Potenzial aber kaum genutzt: Von den fast 400 Milliarden Euro an Erbschaften und Schenkungen im Jahr 2025 wurden lediglich 13,3 Milliarden Euro über die Steuer eingenommen. Dabei brauchen gerade die Länder und Kommunen, an die das Geld fließt, mehr Steuereinnahmen, um ihre sozialpolitischen Pflichtaufgaben erfüllen zu können.

Der VdK fordert eine grundlegende Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Sie muss Menschen, die viel Vermögen erben, stärker belasten. Sie muss weniger komplex sein als bisher. Sie muss mehr einbringen, sodass das Steuersystem insgesamt gerechter wird. Der Sozialverband VdK schlägt vor, Erbschaften und Schenkungen von Privatpersonen erst ab einer Million Euro zu besteuern. Wer über diesen Freibetrag kommt, sollte einem Steuersatz unterliegen, der mit der Höhe der Erbschaft oder Schenkung ansteigt.

Für Betriebsvermögen sollte ein Freibetrag von fünf Millionen Euro gelten. Zum Erhalt von Arbeitsplätzen fordert der VdK die Einführung von Finanzierungshilfen für Erbinnen und Erben, wenn diese ihre Steuerschuld nicht aufbringen können. Denkbar wären zum Beispiel Ratenzahlungen oder das Verschieben von Zahlungsfälligkeiten auf einen späteren Zeitpunkt.

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