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PNOG: Starre Budget-Einteilungen erschweren Nächstenpflege enorm

  • Sorgen, Ängste und finanzielle Probleme: Pflegende Angehörige wenden sich mit deutlicher Kritik am PNOG an den Sozialverband VdK
  • Verena Bentele: „Dass die Bundesregierung den Zugang zu Leistungen weiter erschwert, ist katastrophal. Pflegende Angehörige brauchen Vereinfachung und mehr Unterstützung, nicht weniger“

Den Sozialverband VdK erreichen immer mehr Zuschriften von pflegenden Angehörigen, die durch das vom Bundeskabinett beschlossene Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) mit erheblichen Problemen rechnen. Vor allem die Neustrukturierung der Budgets sorgt bei vielen Betroffenen für Kopfzerbrechen. Immer wieder müssen sie hin und her rechnen, welche Leistungen sie nach Inkrafttreten der Reform noch in Anspruch nehmen können. Zumeist mit einem Ergebnis: Hilfen werden wegfallen oder sie teuer zu stehen kommen. Denn: Ob die Pflegeversicherung eine Hilfe übernimmt, soll künftig vor allem davon abhängen, wer sie erbringt – und ob im dafür vorgesehenen Budgettopf noch Geld übrig ist.

Ein Beispiel: Bisher stand Pflegebedürftigen ein Jahresbetrag zur Verfügung, aus dem im Urlaub des pflegenden Angehörigen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bezahlt werden konnte. Diese Leistung kann etwa ein Pflegeheim erbringen, aber auch ein ambulanter Pflegedienst oder die nicht professionell organisierte Ersatzpflege von Nachbarn. Mit dem neuen Gesetz soll es vier Töpfe mit zweckgebundenen Budgets geben. Sprich: Anbieter sollen unterschiedlichen Budgettöpfen zugeordnet werden. Leistungen eines Pflegedienstes werden dann aus einem Topf bezahlt, die Hilfe der Nachbarin aus dem anderen, die Nachbarschaftshilfe aus einem dritten.  Das führt dazu, dass Pflegende und ihre Angehörigen deutlich weniger flexibel Hilfen in Anspruch nehmen können. Denn ist beispielsweise das Entlastungsbudget aufgebraucht, aus dem private Helferinnen und Helfer bezahlt werden, kann die Nachbarin, die bei der Pflege einspringt, nicht mehr für ihren Aufwand entschädigt werden – selbst wenn in anderen Budgettöpfen noch Gelder ungenutzt sind.

Konkret sollen die zentralen Leistungen für häusliche Pflege künftig in vier Budgets gebündelt werden: 

Vom neuen Sozialraumbudget (ersetzt den bisherigen Entlastungsbetrag) werden beispielsweise nur anerkannte Angebote wie Alltagsbegleiter oder Nachbarschaftshilfen bezahlt werden. Ein großes Manko: Nicht verbrauchte Beträge können, anders als bisher, nicht mehr angespart werden. Auch für die Eigenanteile bei der Tagespflege ist das Budget nicht mehr nutzbar. Für Menschen im Pflegegrad 1 entfallen die Leistungen ganz.

Das neu eingeführte Sachleistungsbudget (ersetzt die bisherigen Pflegesachleistungen) kann nur für professionelle ambulante Pflege- und Betreuungsdienste verwendet werden, etwa wenn die Pflegeperson im Urlaub ist. Einen Extra-Budgettopf für Verhinderungspflege wird es nicht mehr geben.

Das neue Entlastungsbudget (ersetzt das bisherige Pflegegeld) kann für selbst organisierte Pflege sowie private Ersatzpersonen verwendet werden. Aus diesem Topf sollen zusätzlich die privat organisierte Pflege im Verhinderungsfall, aber auch die Pauschalen für Verbrauchspflegemittel bezahlt werden.

Das neue Überbrückungsbudget soll nur in Notfallsituationen zum Einsatz kommen, etwa für eine stationäre Kurzzeitpflege, wenn die Pflegeperson erkrankt.

VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu: 

„Viele Pflegebedürftige haben sich zusammen mit ihrem Umfeld mühsam einen Weg erarbeitet, wie sie organisatorisch und finanziell über die Runden kommen. Die Umgestaltung der Budgets erschwert vielen jetzt den Zugang zu passgenauen Unterstützungsangeboten. Sie müssen ihre funktionierende Pflegesituation nun gezwungenermaßen ändern und stoßen dabei an Grenzen: Nicht jeder Pflegebedürftige kann von einem Nachbarn gepflegt werden, wenn das Budget für den Pflegedienst aufgebraucht ist. Und andersherum braucht nicht jeder Pflegebedürftige einen teuren Pflegedienst – ist aber unter Umständen dazu gezwungen, weil das Budget für die Nachbarin aufgebraucht ist.

Die Bundesregierung nimmt mit der starren Einteilung in vier Töpfe in Kauf, dass Pflegebedürftige mehr Leistungen aus eigener Tasche zahlen müssen, weil das passende Budget erschöpft ist. Das ist unverantwortlich. Auf den pflegenden Angehörigen liegt jetzt schon die gesamte Last der Pflege: Rund 86 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt, ganz überwiegend von ihren Familien oder dem nahen Umfeld. Ohne sie würde das System zusammenbrechen. Dass die Bundesregierung den Zugang zu Leistungen weiter erschwert, ist katastrophal. Pflegende Angehörige brauchen Vereinfachung und mehr Unterstützung, nicht weniger. Sie dürfen nicht bis zur Erschöpfung pflegen müssen, damit das Finanzloch in der Pflegeversicherung notdürftig gestopft wird.“

VdK-Forderungen:

Der Sozialverband VdK fordert, das PNOG im parlamentarischen Verfahren deutlich nachzubessern. Die Verhinderungspflege muss als Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege erhalten bleiben. Denn pflegende Angehörige brauchen verlässliche Auszeiten. Ob der Pflegedienst, die Nachbarin oder ein ehrenamtlicher Helfer die Vertretung übernimmt, muss weiterhin die Familie entscheiden können. Das Sozialraumbudget muss auch Menschen mit Pflegegrad 1 zustehen. Gerade zu Beginn der Pflegebedürftigkeit hilft Unterstützung im Alltag, damit Menschen möglichst lange selbstständig zu Hause leben können. Nicht genutzte Beträge müssen angespart werden können. Und das Budget muss so vielseitig einsetzbar bleiben wie heute der Entlastungsbetrag: für ambulante Dienste, für Angebote zur Unterstützung im Alltag und für die Eigenanteile in der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege. Nur so finden Familien die Hilfe, die zu ihrer individuellen Situation passt. Außerdem darf niemand zum 1. Januar 2027 plötzlich Unterstützung verlieren.

„Statt sparen zu wollen, indem Pflegebedürftige weniger Leistungen bekommen, sollte die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Pflegeversicherung ausreichend Mittel zur Verfügung hat. Wir brauchen einen neuen Anlauf, um die Finanzierung der Pflege zu klären“, so Bentele. Daher klagt der VdK auf Rückzahlung der 5,2 Milliarden Euro Corona-Schulden an die soziale Pflegeversicherung und setzt sich dafür ein, dass der Bund und die Länder endlich ihrer Aufgabe gerecht werden und die Kosten für gesamtgesellschaftliche Leistungen übernehmen. Eigenanteile müssen begrenzt werden. Darüber hinaus fordert der VdK eine einheitliche Pflegeversicherung für alle Versicherten. Ein Finanzausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung, wie ihn die Pflegekommission prüfen soll, darf nur ein erster Schritt sein.

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Das Portraitfoto zeigt Julia Frediani.

Kontakt: Julia Frediani Abteilungsleitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Pressesprecherin

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Wir sind der Dachverband und das Sprachrohr für 13 Landesverbände und setzen uns gemeinsam mit diesen für soziale Gerechtigkeit, ein solidarisches Miteinander sowie Chancengleichheit ein – seit über 75 Jahren. Als Bundesverband vertreten wir die Anliegen unserer Mitglieder auf politischer Ebene – die Landesverbände unterstützen diese bundesweit in den Geschäftsstellen, beraten sie zu sozialrechtlichen Fragen und vertreten sie vor Gericht.