
Pflegereform: Weniger Entlastung für die Pflege zu Hause
- Geplante Streichung der Verhinderungspflege und Kürzungen bei Entlastungsleistungen treffen Millionen Familien
- Bentele: „Das Pflegeneuordnungsgesetz muss grundlegend nachgebessert werden“
Heute berät der Bundestag erstmals über den Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Die geplanten Einsparungen gehen vor allem zulasten der Menschen, die zu Hause gepflegt werden, und ihrer Angehörigen.
Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Statt die Finanzierung der Pflegeversicherung nachhaltig und gerecht zu sichern, spart die Bundesregierung ausgerechnet bei den Menschen, die täglich die Versorgung zu Hause organisieren und leisten.
Besonders schwer wiegt die geplante Abschaffung der Verhinderungspflege als eigenständige Leistung. Bislang können Pflegebedürftige 3.539 Euro flexibel einsetzen, etwa um stundenweise eine andere Betreuungsperson zu bezahlen. Das ermöglicht ihnen, einen eigenen Termin wahrzunehmen, zu arbeiten oder auch einfach mal eine Pause einzulegen. Künftig soll es dafür nur noch ein Überbrückungsbudget von 2.285 Euro für Notfälle geben. Das sind 1.254 Euro weniger im Jahr. Eine planbare Ersatzbetreuung durch Privatpersonen lässt sich aus dem neuen Budget nicht mehr finanzieren. Für Familien, die auf eine unkomplizierte Ersatzpflege angewiesen sind, gibt es dann keine bezahlbare Lösung. Dabei sind planbare Auszeiten kein Luxus. Sie sind eine Voraussetzung dafür, dass Angehörige die Pflege langfristig leisten können, ohne selbst gesundheitlich daran zu zerbrechen.“
Ebenso hart trifft die Reform Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1: Für sie soll der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich vollständig entfallen. Das betrifft nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch ihre Angehörigen: Handelt es sich dabei um ein pflegebedürftiges Kind, übernehmen Eltern zusätzlich zur intensiveren Betreuung des Kindes auch die Medikamentengabe, besondere Körperpflege und koordinative Aufgaben wie die Vermittlung zwischen Fachärzten, Pflegediensten und Pflegekasse. Weil es in Pflegegrad 1 weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen gibt, ist der Entlastungsbetrag die einzige Leistung, mit der sich die Familie regelmäßig Unterstützung im Alltag holen kann.
Weitere Verschlechterungen kommen hinzu: Der bisherige Entlastungsbetrag soll durch ein neues Budget ersetzt werden, das Sozialraumbudget. Damit können Pflegebedürftige zum Beispiel Hilfe im Haushalt oder Betreuung durch Nachbarschaftshilfen bezahlen. Aber das Geld darf nur noch für wenige, genau festgelegte Angebote ausgegeben werden. Die Dynamisierung der Pflegeleistungen wird bis 2029 ausgesetzt. Auch plant die Regierung das Aus für die Teilrente für pflegende Angehörige.
Zwar soll das monatliche Pflegegeld steigen, doch diese Erhöhungen gleichen die wegfallenden Leistungen nicht aus. Was nach einer Verbesserung aussieht, kann für viele Familien deshalb unterm Strich eine deutliche Verschlechterung bedeuten.
Verena Bentele: „Wir fordern die Abgeordneten auf, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren grundlegend zu ändern. Die Verhinderungspflege muss als eigenständige Leistung erhalten bleiben. Gleichzeitig braucht es Flexibilität in den Budgets, damit Familien Leistungen entsprechend ihrer Bedarfe einsetzen können. So sollte das Sozialraumbudget flexibel nutzbar sein. Und: Wer das Geld in einem Monat nicht braucht, sollte es ansparen und später verwenden dürfen. Außerdem sollten Menschen mit Pflegegrad 1 das Budget ebenfalls nutzen können. Auch fordert der VdK, den Umwandlungsanspruch im Sachleistungsbudget zu erhalten und die Teilrente für pflegende Angehörige nicht zu streichen. Generell gilt: Änderungen dürfen nicht ohne einen gerechten Übergang von mindestens einem Jahr in Kraft treten. Pflegehaushalte benötigen Zeit, um ihren Alltag zu organisieren.
Der Bund muss seiner finanziellen Verantwortung gerecht werden, versicherungsfremde Leistungen aus Steuergeldern zahlen, ausstehende Kosten – etwa für die Corona-Pandemie – übernehmen und die Pflegeversicherung auf eine dauerhaft tragfähige Grundlage stellen.
Wer die häusliche Pflege stärken will, darf den Familien nicht gleichzeitig die dafür notwendigen Leistungen entziehen.“
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