
Renteneintrittsalter darf nicht steigen
Der VdK steht den Vorschlägen der Alterssicherungskommission zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Rente skeptisch gegenüber. Worum geht es? Was ist positiv und was sagt der VdK zur Anhebung der Altersgrenzen?

Was empfiehlt die Rentenkommission?
Nach den radikalen Kürzungsprogrammen in der Pflege- und Gesundheitspolitik erscheinen die Externer Link:Rentenpläne nach der Bewertung des VdK vergleichsweise konstruktiv. Es sind durchaus positive Elemente in der Kommissionsarbeit zu finden, wie das klare Bekenntnis zu einer Erwerbstätigenversicherung und der Rentenfreibetrag in der Grundsicherung, der viele wirksam vor Altersarmut schützen kann. Auch spricht sich die Kommission nicht mehr pauschal gegen höhere Beiträge und eine paritätische Finanzierung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus.
Der VdK bezweifelt allerdings, dass der Kommissionsvorschlag für ein viel höheres Nettosicherungsniveau von 70 Prozent für alle Generationen realistisch umsetzbar ist. Selbst mit allen vorgestellten rentenpolitischen Maßnahmen werden ältere Jahrgänge nicht von der neuen Kapitalrente profitieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärt: „Der Bundesregierung und vor allem dem zuständigen Arbeitsministerium wird mit einer solch unverbindlichen Zielvorgabe nicht genügend Handwerkszeug gegeben, um eine realistische Rentenpolitik zu entwickeln. Tatsächlich blickt die Kommission in eine Glaskugel, wenn sie bei der gesetzlichen Rente wieder Kürzungsfaktoren einführt und alle Hoffnungen auf die Kapitalrente setzt.“
Bentele warnt vor den Folgen für die heutigen Rentnerinnen und Rentner und für Menschen, die bald in Rente gehen: „Sie werden von der neuen Kapitalrente kaum oder gar nicht profitieren. Wenn dann die gesetzliche Rente langsamer steigt als die Löhne, verliert sie massiv an Kaufkraft.“
Wie bewertet der VdK die Anhebung der Altersgrenzen?
Die Vorschläge zu einer pauschalen Anhebung des Renteneintrittsalters kritisiert der VdK scharf. Dabei könnte eine flexible Gestaltung und die Unterstützung älterer Beschäftigter positiv dazu beitragen, wie die Pläne von der Bevölkerung angenommen werden.
Bentele erklärt: „Komplett tabu muss eine Verschiebung der Altersgrenzen für Menschen mit Schwerbehinderung bleiben. Wenn die Bundesregierung auch hier mit einer steigenden Lebenserwartung für eine Anhebung des Renteneintrittsalters argumentieren sollte, dann wird’s utopisch.“

Die Kommissionsempfehlung für eine allgemeine Anhebung der Altersgrenzen blendet aus, wie zurzeit der Arbeitsmarkt funktioniert. Viele Arbeitgeber nutzen aktuell die Möglichkeit vorgezogener Altersrenten, um wirtschaftliche Transformationsprozesse zu bewältigen und schicken ihre älteren Beschäftigten damit bequem in die Rente.
Der VdK warnt: Eine Anhebung der Altersgrenzen wird die Arbeitsmarktchancen von Menschen über 55 Jahren nicht verbessern. Die Alterssicherungskommission greift damit tief in die Lebensplanung der rentennahen Jahrgänge ein.
„Die Bundesregierung muss ihre Pläne an dieser Stelle dringend überarbeiten. Wir setzen uns für unsere Mitglieder im Gesetzgebungsprozess mit aller Kraft für einen sozialen Ausgleich und lange Übergangsfristen ein“
, macht Bentele deutlich.



