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Alternative zur Pflegebox: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch direkt mit der Pflegekasse abrechnen

Von: Annette Liebmann

Menschen mit Pflegegrad 1 oder höher haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 Euro monatlich. Viele Unternehmen stellen Pflegeboxen zusammen – doch darunter gibt es auch unseriöse Anbieter.

Eine Flasche mit Desinfektionsmittel, ein Mundschutz, ein blauer Gummihandschuh uind eine Flasche mit einer Lotion nebeneinander vor gelbem Hintergrund
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Auf einen Blick

  1. Anspruch auf 42 Euro monatlich

    Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 oder höher haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat, ohne Zuzahlung.

  2. Pflegehilfsmittel selbst auswählen

    Wer Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen selbst kauft, kann sicherstellen, dass nur benötigte Produkte angeschafft werden, und unseriöse Pflegebox-Anbieter vermeiden.

  3. Kostenübernahme und Erstattung beantragen

    Vor dem ersten Kauf muss einmalig die Kostenübernahme bei der Pflegekasse beantragt werden; anschließend können die gesammelten Kassenbons monatlich zur Erstattung eingereicht werden.

Achtung, oft unseriös: Pflegeboxen

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Die monatliche Pauschale muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Eine Zuzahlung fällt nicht an.

Die Anbieter von Pflegeboxen werben mit einer unkomplizierten Bestellung und der bequemen Lieferung nach Hause. Antragstellung und Abrechnung werden übernommen. Dazu muss eine Abtretungserklärung unterschrieben werden. Mit diesem Service treffen die Firmen eine Marktlücke: Wer zu Hause eine pflegebedürftige Person versorgt, hat meist nur wenig Zeit, sich um andere Sachen zu kümmern.

Allerdings haben die Kundinnen und Kunden nur wenig Einfluss auf das, was sie dann tatsächlich zugeschickt bekommen – und können die Produkte womöglich nicht brauchen. Manche Anbieter versenden auch minderwertige Ware, oder der Warenwert der Box liegt unter 42 Euro.

Pflegehilfsmittel besser selbst besorgen

Es geht auch anders: Pflegebedürftige beziehungsweise deren Angehörige können die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch selbst besorgen, beispielsweise in der Apotheke, im Drogeriemarkt oder im Sanitätshaus. Im Anschluss reichen sie die Kassenbons gesammelt bei der Pflegekasse ein. Das bedeutet zwar mehr organisatorischen Aufwand, und man muss das Geld erst vorstrecken, aber dafür hat man die Gewissheit, dass nur die benötigten Pflegehilfsmittel angeschafft und verbraucht werden.

Wichtig ist, vor dem ersten Kauf einmalig eine Kostenübernahme bei der Pflegekasse zu beantragen. Das kann über ein Formular geschehen, das auf der Webseite der jeweiligen Pflegekasse zum Download bereitsteht, oder als formloses Schreiben per Post oder E-Mail.

Wie kann man sich das Geld erstatten lassen?

Die Rechnungen werden monatlich mit einem Begleitblatt eingereicht, auf dem Versichertennummer und Bankverbindung angegeben sind. Die Kassenzettel sollten die genauen Produktbezeichnungen aufführen und werden beigefügt. Die Unterlagen schickt man per Post an die Pflegekasse. Alternativ kann auch über die Online-App der Pflegekasse abgerechnet werden. Das Geld wird nach der Prüfung überwiesen.

Wem dieser Aufwand zu groß ist, kann sich auch von einem lokalen Sanitätshaus direkt beliefern lassen oder dort seinen Bedarf selbst zusammenstellen. Viele Sanitätshäuser bieten inzwischen einen ähnlichen Service an wie Online-Boxen.

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